Die Kleinen Anfragen 7/4165 und 7/4166 thematisieren das zum 31. Dezember 2022 beendete Pilotprojekt „Fachstelle Herdenschutzhunde Thüringen“. Im Anschluss an die Beantwortung dieser Kleinen Anfragen in den Drucksachen 7/7296 und 7/7314 ergeben sich Nachfragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wo in Thüringen beziehungsweise Deutschland können aktuell vom Land anerkannte Prüfungen zur Feststellung der Eignung von Herdenschutzhunden für den Einsatz abgelegt werden?
2. Wer betreut derzeit, nach Ende des Pilotprojekts, auf welcher rechtlichen Grundlage den Teilbereich „Beratung zu Herdenschutzhunden“ innerhalb des Kompetenzzentrums Wolf/Biber/Luchs am Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz?
3. Welche Kriterien wurden bei der Ausschreibung zum Teilbereich „Beratung zu Herdenschutzhunden“ für Bewerber als Bedingungen genannt?
4. Wann wird der Abschlussbericht zum genannten Pilotprojekt vorliegen?