In der Antwort in Drucksache 7/6895 auf die Kleine Anfrage 7/3949 hat die Landesregierung angegeben, in welcher Höhe sie Zahlungen für Werbeleistungen an Medienunternehmen getätigt hat. Es ergeben sich weitere Fragen hinsichtlich der Vergütung von Aufträgen an Mitarbeiter öffentlich-rechtlicher Sender und freier Medienunternehmen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Gab es in den letzten fünf Jahren vergütete Aufträge (zum Beispiel für Moderation, Präsentation, Beratung, Expertisen, Interviews, Rhetorik- oder Sprachtraining und so weiter) von Thüringer Ministerien oder nachgeordneten Einrichtungen der Landesverwaltung an freie, festangestellte, neben- oder hauptberufliche Mitarbeiter öffentlichrechtlicher Sender wie MDR, ZDF oder Deutschlandradio und wenn ja, welche (bitte nach Auftrag und Datum, Ministerium/Einrichtung,
Art des Auftrags, Mitarbeiter, verantwortlichem Sender sowie Höhe der Vergütung auflisten)?
2. Gab es in den letzten fünf Jahren vergütete Aufträge (zum Beispiel für Moderation, Präsentation, Beratung, Expertisen, Interviews, Rhetorik- oder Sprachtraining und so weiter) von Thüringer Ministerien oder nachgeordneten Einrichtungen der Landesverwaltung an freie, festangestellte, neben- oder hauptberufliche Mitarbeiter privatrechtlich verfasster Rundfunksender, Zeitungen oder sonstiger Medienunternehmen und wenn ja, welche (bitte nach Auftrag und Datum, Ministerium/Einrichtung, Art des Auftrags, Mitarbeiter, verantwortlichem Medienunternehmen sowie Höhe der Vergütung auflisten)?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache