Im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur GmbH die Kompetenzstelle „Dekarbonisierung der Thüringer Wirtschaft“ eingerichtet. Das Ziel dieser Beratungseinheit ist es, Unternehmen auf dem Weg zu einer treibhausgasneutralen Wirtschaft zu begleiten.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Mitarbeiter mit welchen Personalkosten stehen der neuen Kompetenzstelle „Dekarbonisierung der Thüringer Wirtschaft“ zur Verfügung?
2. Wann wird die Kompetenzstelle „Dekarbonisierung der Thüringer Wirtschaft“ voraussichtlich ihre Arbeit aufnehmen und wann wird die Stelle voll besetzt sein?
3. Welche konkreten Befugnisse und Aufgaben hat die Kompetenzstelle „Dekarbonisierung der Thüringer Wirtschaft“ und wie wird hinsichtlich
der einzelnen Befugnisse und Aufgaben sichergestellt, dass keine ineffizienten Doppelstrukturen mit anderen Behörden oder Einrichtungen wie beispielsweise der Thüringer Aufbaubank oder den Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern geschaffen werden?
4. Welche konkreten Ziele soll die Kompetenzstelle „Dekarbonisierung der Thüringer Wirtschaft“ verfolgen und wie soll der Erfolg gemessen oder evaluiert werden?
5. Gab es im Vorhinein der Einrichtung der Kompetenzstelle „Dekarbonisierung der Thüringer Wirtschaft“ Gespräche mit Vertretern aus Politik und Wirtschaft, wenn ja, wann mit wem und jeweils mit welchem Ergebnis?
6. Inwiefern hält die Landesregierung das Einrichten immer neuer Behörden und Verwaltungseinheiten wie der Kompetenzstelle „Dekarbonisierung der Thüringer Wirtschaft“ für vereinbar mit dem Ziel des Bürokratieabbaus?
7. Wie definiert die Landesregierung das Ziel der Klimaneutralität und der treibhausgasneutralen Wirtschaft konkret und welche Voraussetzungen müssen Thüringer Unternehmen im Einzelnen erfüllen, um dies zu erreichen?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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