Mitglieder der Landesregierung, die beabsichtigen, innerhalb der ersten 24 Monate nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt eine Erwerbstätigkeit oder sonstige entgeltliche Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufzunehmen, haben dies der Landesregierung schriftlich
unter Beifügung von Nachweisen zur angestrebten Beschäftigung anzuzeigen. Die Anzeigepflicht entsteht, sobald einem Mitglied der Landesregierung oder einem ehemaligen Mitglied der Landesregierung eine Beschäftigung in Aussicht gestellt wird. Die Landesregierung kann die Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung in den ersten 24 Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Amt ganz oder teilweise untersagen, soweit zu besorgen ist, dass durch die Beschäftigung öffentliche Interessen beeinträchtigt werden. Die Landesregierung trifft ihre Entscheidung auf Empfehlung des Gremiums nach § 5c des Thüringer Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung (Thüringer Ministergesetz – ThürMinG).
Ich frage die Landesregierung:
1. Hat die ehemalige Thüringer Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz der Landesregierung ihre Absicht angezeigt, eine Erwerbstätigkeit oder sonstige entgeltliche Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufzunehmen und wenn ja, wann geschah dies in welcher Form unter Beifügung welcher Nachweise zur angestrebten Beschäftigung?
2. Ist der ehemaligen Thüringer Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz nach ihren Angaben die angestrebte Erwerbstätigkeit oder sonstige entgeltliche Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes in Aussicht gestellt worden und wenn ja, wann?
3. Hat die Landesregierung das Gremium nach § 5c ThürMinG bereits angerufen und wenn ja, wann erfolgte dieser Anruf, nach welchem das Gremium innerhalb welcher Frist, die die nach § 5c Abs. 6 ThürMinG vorgesehene Geschäftsordnung möglicherweise bestimmt, die Bearbeitung und Abgabe einer Empfehlung nach § 5c ThürMinG vornehmen muss?

4. Haben sich Vertreter eines Verbands der Entsorgungs-, Rohstoff-, Recycling- und Wasserwirtschaft mit Sitz in Berlin seit dem Jahr 2014 schriftlich an die Landesregierung, dabei insbesondere an das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, gewandt und wenn ja, wann meldeten sie sich – unter Angabe der Gesamtanzahl der Meldungen – mit welchen Anliegen, welche wann durch wen wie beschieden worden sind?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache