Der Investor der Santé Royale Hotelgruppe hat sich in einem offenen Brief an den Thüringer Ministerpräsidenten gewandt. Er beklagt darin, dass aufgrund andauernder Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Santé Royale Hotel- und Gesundheitsressort einerseits und der von der Stadt Bad Langensalza getragenen Tourismusgesellschaft als Betreiberin der Therme sowie der städtischen WBL Wohnungsbaugesellschaft Bad Langensalza mbH andererseits Steuergelder verschwendet würden und ein nicht abzusehender Imageschaden für den Standort entstehe. Auch die Tageszeitung Thüringer Allgemeine hat in ihrer Ausgabe vom 16. Februar 2023 über den Streit zwischen Hotel und Therme berichtet.
Konkret gehe es um die Kündigung eines zwischen Hotelbetreiber und städtischer Tourismusgesellschaft als Betreiberin der Therme geschlossenen Zehnjahresvertrags, der den Hotelbetreiber zur Zahlung eines Pauschalpreises pro Übernachtungsgast verpflichte, sowie um die Kündigung eines zwischen der städtischen Wohnungsbaugesellschaft WBL und dem Santé Royale Hotel geschlossenen Vertrags zur kostenpflichtigen Übernahme des sogenannten Bademantelgangs zwischen Hotel und Therme.
Der Standort mit Therme und Hotel wurde und wird mit mehreren Millionen Euro Fördergeldern vom Freistaat Thüringen gefördert; ihm drohe nach Auffassung des Hotelinvestors jetzt das Aus. Der Investor des Santé Royale Hotels in Bad Langensalza forderte den Thüringer Ministerpräsidenten zum Handeln auf, da er unter anderen zugesagten Voraussetzungen in den Standort in Bad Langensalza investiert habe.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wer trägt beziehungsweise wird nach Kenntnis der Landesregierung die Kosten tragen, die zu Ungunsten der Stadt Bad Langensalza, der die Therme betreibenden Tourismusgesellschaft und der WBL Wohnungsbaugesellschaft Bad Langensalza mbH aufgrund der Rechtsstreitigkeiten entstanden sind oder noch entstehen werden?
2. Wer übernimmt nach Kenntnis der Landesregierung die Verantwortung für die Kosten, die aufgrund der Rechtsstreitigkeiten zwischen der die Therme betreibenden städtischen Tourismusgesellschaft und dem Hotel entstanden sind und noch entstehen?

3. Warum wurde die Kommunalaufsicht in diesem Fall bisher nicht aktiv, um gerade auch im Vorfeld Gerichtsprozesse zu vermeiden?
4. Seit wann hat die Landesregierung Kenntnis von der Auseinandersetzung zwischen Therme und Hotel und warum ist kein Versuch unternommen worden, hier frühzeitig zu vermitteln, um Schaden zu vermeiden?
5. Warum wurde vor der Eskalation mit anschließenden Gerichtsverfahren kein Mediator hinzugezogen?
6. Wie beurteilt die Landesregierung das Vorgehen der Stadt Bad Langensalza in Bezug auf die außerordentlichen Kündigungen der Verträge mit dem Santé Royale Hotel, in dessen Folge es zu den Gerichtsverfahren gekommen ist? Wer ist hier in Verantwortung zu nehmen?
7. Befürwortet die Landesregierung die Ankündigung des Rechtsanwalts der städtischen Tourismusgesellschaft, Revision einzulegen, falls der Berufungsprozess beim Oberlandesgericht Jena erneut verloren gehen sollte (bitte begründen)?
8. Unternimmt die Landesregierung beziehungsweise der im offenen Brief angesprochene Ministerpräsident einen Versuch, in dieser Auseinandersetzung zu vermitteln, um weitere Gerichtsverfahren zu verhindern und um eventuell eine einvernehmliche Lösung für alle außerhalb des Gerichtsverfahrens zu finden?
9. Wird die Landesregierung das Gespräch mit der Stadt Bad Langensalza suchen, um eine Lösung zu finden (bitte begründen)?
10.Wird die Landesregierung das Gespräch mit dem Investor des Santé Royale Hotels in Bad Langensalza suchen, um eine Lösung zu finden (bitte begründen)?
11.Was wird die Landesregierung unternehmen, um einen Imageschaden für den Freistaat Thüringen, der durch die langwierigen Rechtsstreitigkeiten rund um den Betrieb der Therme und dem Santé Royale Hotel entsteht beziehungsweise entstehen könnte, auch in Bezug auf zukünftige Investoren in Thüringen, zu verhindern?
12.Was wird die Landesregierung unternehmen, um den Standort mit Therme und Hotel in Bad Langensalza dauerhaft zum beidseitigen
Nutzen und zum Wohle der Öffentlichkeit zu sichern?
13.Wie gedenkt die Landesregierung, mit Investoren in der Tourismusbranche in Thüringen aktuell und künftig umzugehen?
14.Wie schätzt die Landesregierung den finanziellen Schaden, der auf die Kommune und bei deren Überforderung auf den Freistaat Thüringen zurollt, ein? Ist dieser aus Sicht der Landesregierung vermeidbar?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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