Mit insgesamt vier Schreiben im Zeitraum von Juli 2022 bis Januar 2023 hat die Finanzministerin Haushalts- und Wirtschaftspläne institutioneller
Zuwendungsempfänger für das Jahr 2022 vorgelegt. Die Pflicht der institutionellen Zuwendungsempfänger, ihre Haushalts- oder Wirtschaftspläne vorzulegen, ergibt sich aus § 11 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Thüringer Haushaltsgesetz 2022). Gleiches gilt gemäß § 11 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Thüringer Haushaltsgesetz 2023).
Die mit diesen vier Schreiben vorgelegten Haushalts- und Wirtschaftspläne vermitteln mir nicht den Eindruck der Vollständigkeit.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche institutionellen Zuwendungsempfänger sind der Pflicht zur Vorlage ihrer Haushalts- oder Wirtschaftspläne für das Jahr 2022 nicht nachgekommen (bitte namentlich)?
2. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für den jeweiligen institutionellen Zuwendungsempfänger?
3. Gibt es generelle Fristsetzungen für die Vorlage der Haushalts- oder Wirtschaftspläne für das Jahr 2023?
4. Wie viele von wie vielen zu erwartenden Haushalts- oder Wirtschaftsplänen für das Jahr 2023 liegen bereits vor?
5. Welche Argumente sprechen nach Auffassung der Landesregierung dagegen, die entsprechenden Haushaltsmittel bis zur Vorlage des jährlichen Haushalts- oder Wirtschaftsplans zu sperren?
6. In welcher Form kontrolliert die Landesregierung die Einhaltung des Besserstellungsverbots gemäß § 12 Abs. 1 und 2 der Thüringer Haushaltsgesetze 2022 und 2023?

7. Ist es nach Auffassung der Landesregierung wegen der Gefahr der Doppelförderung/Verletzung des Besserstellungsverbots geboten, in § 12 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Haushaltsgesetze 2022 und 2023 den Begriff „Arbeitsentgelte“ durch den Begriff „Stundenvergütungen und Sondervergütungen“ zu ersetzen und die namentliche Rückmeldung der Anzahl der monatlich vergüteten Stunden und Sonderzahlungen einzufordern?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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