Die Bundesministerin des Auswärtigen hat im Europarat auf Englisch gesagt: „Wir kämpfen einen Krieg gegen Russland und nicht gegeneinander.“ Da Russland diese Äußerung als Kriegserklärung werten könnte, kann die Sicherheitslage auch in Thüringen als deutlich verschlechtert angesehen werden. Fragen des Schutzes der Bevölkerung Thüringens vor kriegerischen Einwirkungen stellen sich damit mit erhöhter Dringlichkeit.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele öffentliche Schutzräume stehen nach Kenntnis der Landesregierung im Verteidigungsfall in Thüringen zur Verfügung?
2. Wo befinden sich die Standorte dieser Schutzräume?
3. Können nach Kenntnis der Landesregierung auch die unterirdischen Anlagen bei Ohrdruf aus der NS-Zeit als öffentlicher Schutzraum genutzt werden?
4. Wie viele öffentliche Schutzräume in Thüringen sind nach Kenntnis der Landesregierung sogenannte Atombunker?
5. Wie viele Menschen könnten nach Kenntnis der Landesregierung in den öffentlichen Schutzräumen in Thüringen maximal Platz finden
(bitte die Platzkapazitäten für jeden öffentlichen Schutzraum einzeln nennen)?
6. Werden bei Engpässen nach Kenntnis der Landesregierung deutsche Staatsbürger bevorzugt aufgenommen oder erfolgt die Aufnahme nach der zeitlichen Reihenfolge des Erscheinens?
7. Wer entscheidet nach Kenntnis der Landesregierung darüber, wer in die öffentlichen Schutzräume aufgenommen wird?
8. Plant die Landesregierung den Bau weiterer öffentlicher Schutzräume oder zumindest den Ausbau bestehender Kapazitäten?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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