Nach Berichten von Eltern im Landkreis Weimarer Land sollte die Schülerin einer Schule eine Bundesflagge auf der Kleidung während des Schulbesuchs abkleben. Aufnäher, welche die Flagge Deutschlands mit den drei Farben Schwarz, Rot und Gold darstellen, seien in der betreffenden Regelschule nicht erwünscht. Hinweise auf einen strafrechtlich relevanten Fall liegen nicht vor.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche einzelnen Regelungen welcher Art und welchen Inhalts hat die Landesregierung mit Wirkung im Landkreis Weimarer Land erlassen oder wurden in Eigenverantwortung auf Ebene des Landkreises erlassen, die das Tragen eines Aufnähers mit der Bundesflagge in Schulen einschränken?
2. Falls es keine derartigen Regelungen gibt, wie ist eine solche Vorgabe rechtlich zu bewerten, wenn eine Schule diese im Bereich des Schulgeländes eigenverantwortlich ausgibt und strafrechtlich relevante Zusammenhänge auszuschließen sind?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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