Ich frage die Landesregierung:
1. Über welche einzelnen institutionalisierten Stellen zur Unterstützung und Umsetzung von Beschaffungsvorgängen verfügt das Ministerium für Inneres und Kommunales im eigenen und nachgeordneten Bereich?
2. Welche grundsätzlichen Aufgaben haben diese Stellen jeweils im Bereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales?
3. Wie viel Personal ist in diesen Stellen jeweils mit welchen einzelnen Aufgaben beauftragt (einzelne Gliederung nach Beschaffungsstelle
und Aufgabenverteilung)?
4. Welche Bereiche des Ministeriums für Inneres und Kommunales nutzen die Zentrale Beschaffungsstelle der Landespolizeidirektion der Thüringer Landespolizei? Welche Beschaffungsvorgänge welcher einzelnen Bereiche des Ministeriums für Inneres und Kommunales werden in der Zentralen Beschaffungsstelle der Landespolizeidirektion unterstützt und umgesetzt (Gliederung nach dem zu unterstützenden Bereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales und der Art des jeweiligen Beschaffungsgegenstands)?
5. Ist die Unterstützung und Umsetzung von Beschaffungen der in Frage 4 genannten Bereiche des Ministeriums für Inneres und Kommunales Aufgabe des Polizeivollzugs? Wie begründet die Landesregierung ihre Position?
6. Wie begründet die Landesregierung die Zuordnung der Zentralen Beschaffungsstelle zur Landespolizeidirektion und wieso erfolgt keine Zuordnung direkt zum Ministerium für Inneres und Kommunales?
7. Wie viele Polizeivollzugsbeamte arbeiten mit welchen jeweiligen Aufgaben in der Zentralen Beschaffungsstelle der Landespolizeidirektion?
8. Wie begründet die Landesregierung die Besetzung der Zentralen Beschaffungsstelle mit Personal, das nach den Landeshaushaltsplänen der Thüringer Polizei zugeordnet und damit mit der Erfüllung der originären Aufgaben aus dem Polizeiaufgabengesetz betraut ist?

9. Gibt es Pläne, die Zentrale Beschaffungsstelle aus der Landespolizeidirektion herauszulösen, und falls ja, wann soll die Umsetzung mit welchem Ziel erfolgen?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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