Der Freistaat Thüringen gewährt Zuwendungen zur Förderung der bürgerorientierten allgemeinpolitischen Bildungsarbeit parteinaher Stiftungen und Vereine. Die Zuschüsse werden an in Thüringen ansässige politische Stiftungen und Vereine, die mehrjährig existent sind und eine eigene Geschäftsstelle in Thüringen betreiben, verausgabt. Im Jahr 2023 sieht der Landeshaushalt im Einzelplan 02 Titel 685 05 Zuschüsse in Höhe von 450.000 Euro vor. Das Nähere regelt die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung parteinaher politischer Stiftungen und Vereine , die die Zuwendungsempfänger insbesondere zur Durchführung eines ordnungsgemäßen Controllings verpflichtet und eine Reihe von Offenlegungen gegenüber der Bewilligungsbehörde vorsieht (vergleiche Nummer 4 der Richtlinie).
In Einzelfällen findet außerdem eine projektbezogene Förderung einschließlich Veranstaltungen von parteinahen Stiftungen statt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche parteinahen politischen Stiftungen und Vereine haben seit dem Jahr 2015 Zuwendungen als institutionelle Förderung, in welcher Höhe vom Freistaat erhalten (bitte aufschlüsseln nach Stiftung/Verein und Jahr)?
2. Welche Angaben zur Anzahl tatsächlich stattgefundener Veranstaltungen mit welcher Teilnehmerzahl und in welchem Themenbereich im Sinne der Nummer 1.2 Buchst. a bis c der Richtlinie haben die Zuwendungsempfänger seit dem Jahr 2015 gemacht (bitte aufschlüsseln nach Stiftung/Verein und Jahr sowie getrennt nach den Bestimmungen der Richtlinie in Nummer 4 Buchst. c)?
3. Welche Angaben zur Anzahl welcher Publikationen (bitte Nennung der Überschrift) im Sinne der Nummer 1.2 Buchst. d der Richtlinie
haben die Zuwendungsempfänger seit dem Jahr 2015 gemacht (bitte aufschlüsseln nach Stiftung/Verein und Jahr sowie nach den Bestimmungen der Richtlinie in Nummer 4 Buchst. d)?
4. Welche Angaben zur Anzahl welches gedruckten und tatsächlich ausgereichten Informationsmaterials (bitte Nennung der Überschrift) im Sinne der Nummer 1.2 Buchst. e der Richtlinie haben die Zuwendungsempfänger seit dem Jahr 2015 gemacht (bitte aufschlüsseln nach Stiftung/Verein und Jahr sowie nach den Bestimmungen der Richtlinie in Nummer 4 Buchst. e)?

5. Welche parteinahen politischen Stiftungen und Vereine haben seit dem Jahr 2015 aus welchem Haushaltstitel sonstige Zuwendungen als institutionelle, projektbezogene (auch für Veranstaltungen) oder sonstige Förderung in welcher Höhe vom Freistaat erhalten (bitte aufschlüsseln nach Stiftung/Verein, Jahr und Haushaltstitel)?
6. Sind sämtliche geförderte parteinahen politischen Stiftungen und Vereine seit dem Jahr 2015 ihrer Pflicht zum Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuwendungen frist- und ordnungsgemäß im Sinne der Bestimmungen der Richtlinie in Nummer 5.3.1 nachgekommen, und wenn nein, wann war dies nicht der Fall (bitte angeben nach Stiftung/Verein und Jahr sowie danach, wann der Verwendungsnachweis nachgereicht wurde)?
7. Hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 2023 (2 BvE 3/19), dort insbesondere die Feststellung des Gerichts, wonach es einer besonderen gesetzlichen Regelung für staatliche Leistungen bedürfe, die sich erheblich auf die chancengleiche Teilnahme der Parteien am politischen Wettbewerb auswirken könnten, und der durch den Erlass eines Haushaltsgesetzes nicht genügt werde, Auswirkungen auf die Thüringer Förderpraxis in Gegenwart und Zukunft? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache