Am 1. Februar 2023 wurde eine neue Staatssekretärin für das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ernannt. Voraussetzung ist die Einhaltung einer Reihe beamtenrechtlicher Vorgaben.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wann, in welcher Form, für welche Dauer und in welchen Medien wurde mit welchem Inhalt durch welche Behörde die Stelle eines Staatssekretärs im Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ausgeschrieben, deren Besetzung am 1. Februar 2023 erfolgte?
2. Wann begann der innerdienstliche Prozess für eine Neubesetzung der Stelle eines Staatssekretärs im Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und wann war er beendet?
3. Welches Ressort und wie viele Personen waren mit welcher jeweiligen Aufgabe am innerdienstlichen Prozess für eine Neubesetzung der Stelle eines Staatssekretärs im Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beteiligt?
4. Wie viele Einzelbewerber für das Amt eines Staatssekretärs im Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz lagen dem Auswahlgremium zur abschließenden Entscheidung vor?
5. Welche Funktionsdienstposten gehörten dem Auswahlgremium an und wie begründet sich diese Auswahl?
6. In welcher konkreten Form wurde bei der Ernennung einer neuen Staatssekretärin im Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz der verfassungsrechtlich normierte Grundsatz der Bestenauslese nach Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz angewendet?
7. Wie viele ebenso geeignete Kandidaten wurden in die Auswahl der Bestenauslese nach Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz einbezogen und aus welchen (anonymisierten) Gründen fielen welche der Bewerber aus der abschließenden Auswahl heraus?
8. Wie viele ebenso befähigte Kandidaten wurden in die Auswahl der Bestenauslese nach Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz einbezogen und aus welchen (anonymisierten) Gründen fielen welche der Bewerber aus der abschließenden Auswahl heraus?

9. Wie viele ebenso fachlich leistungsfähige Kandidaten wurden in die Auswahl der Bestenauslese nach Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz einbezogen und aus welchen (anonymisierten) Gründen fielen welche der Bewerber aus der abschließenden Auswahl heraus?
10.Wie viele Kandidaten, die das entsprechende politische Vertrauen genossen, wurden in die Auswahl der Bewerber einbezogen und aus welchen (anonymisierten) Gründen fielen welche der Bewerber aus der abschließenden Auswahl heraus?
11.Woraus ergab sich bei der obsiegenden Kandidatin das entsprechende politische Vertrauen, um diese im Gegensatz zu den Mitbewerbern zur Staatssekretärin im Thüringer Ministerium für Migration,
Justiz und Verbraucherschutz zu ernennen?
12.Wie viele Kandidaten hatten die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst und wie viele nicht?
13.Wie begründet die Landesregierung im Falle der Ernennung der neuen Staatssekretärin im Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und
Verbraucherschutz die jeweilige Wichtung des Grundsatzes der Bestenauslese nach Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz mit Verfassungsrang gegenüber dem Kriterium des politischen Vertrauens, welches nicht in der Verfassung normiert ist?
14.In welcher Form wurden alle einzelnen Bestandteile des gesamten Auswahlverfahrens der Ernennung einer neuen Staatssekretärin im
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz dokumentiert, wie dies am 31. Januar 2023 durch den Chef der Staatskanzlei im Plenum des Thüringer Landtags mehrfach für derartige künftige Verfahren zugesichert wurde?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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