Aus der Beantwortung meiner Mündlichen Anfrage in Drucksache 7/7448 im Rahmen der 104. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 16. März 2023 ergeben sich Nachfragen.
Nach Angaben der Landesregierung hat die ehemalige Thüringer Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz am 12. Januar 2023 gemäß § 5a des Thüringer Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung (ThürMinG) ihre Absicht angezeigt, eine Erwerbstätigkeit oder sonstige entgeltliche Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufzunehmen. Nach Angaben des Chefs der Staatskanzlei bezweifle die Landesregierung auch nicht die Ernsthaftigkeit des Angebots. Ein entsprechender Arbeitsvertrag oder ähnliche entsprechende Dokumente im Sinne des § 5a Abs. 1 Satz 1 und 2 ThürMinG würden der Staatskanzlei jedoch nicht vorliegen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Erkenntnisse begründen die Auffassung der Landesregierung, dass die Ernsthaftigkeit des Angebots an die ehemalige Thüringer Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz nicht bezweifelt werden müsse?
2. Welche Angaben hat die ehemalige Thüringer Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz im Rahmen ihrer am 12. Januar 2023 eingereichten Anzeige gemäß § 5a ThürMinG darüber gemacht, wann ihr die angestrebte Beschäftigung bei einem Verband der Entsorgungswirtschaft in Aussicht gestellt wurde, und welche Nachweise für diese Angabe wurden eingereicht beziehungsweise liegen inzwischen vor?
3. Wurde die ehemalige Thüringer Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz aufgefordert, ergänzend zu ihrer Anzeige vom 12. Januar 2023 der Landesregierung beziehungsweise dem Gremium nach § 5c ThürMinG Unterlagen und Nachweise darüber nachzureichen und/oder Angaben darüber zu machen, wann ihr die angestrebte Beschäftigung bei einem Verband der Entsorgungswirtschaft in Aussicht gestellt wurde und wenn nein, warum nicht?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache