§ 5 Abs. 1 des Thüringer Beamtengesetzes sieht vor, dass „[d]er Ministerpräsident […] die Beamten des Landes [ernennt], soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Er kann dieses Recht auf andere Stellen übertragen. Er kann die Ministerien ermächtigen, die Befugnis, Beamte zu ernennen, auf ihnen unmittelbar nachgeordnete Behörden zu übertragen.“ Nicht alle Staatssekretäre wurden verbeamtet; in diesen Fällen erfolgte eine Anstellung. Eine Antwort kann unter Angabe der Amtsbezeichnungen weitgehend anonymisiert ausgestaltet werden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche/r Dienstvorgesetzte hat in Ausübung welches übertragenen Amtes die Ernennung oder die Anstellung der Staatssekretärin im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport im Dezember 2014 in welches konkrete Dienstverhältnis vorgenommen (Verbeamtung inklusive Angabe der Dauer einer eventuellen Probezeit oder befristeten/unbefristeten Anstellung)?
2. Welche/r Dienstvorgesetzte hat in Ausübung welches übertragenen Amtes die Ernennung oder die Anstellung des Staatssekretärs für Medien und Europa im Dezember 2014 in welches konkrete Dienstverhältnis vorgenommen (Verbeamtung inklusive Angabe der Dauer einer eventuellen Probezeit oder befristeten/unbefristeten Anstellung)?
3. Welche/r Dienstvorgesetzte hat in Ausübung welches übertragenen Amtes die Ernennung oder die Anstellung der Staatssekretärin in der Thüringer Staatskanzlei im Dezember 2014 in welches konkrete Dienstverhältnis vorgenommen (Verbeamtung inklusive Angabe der Dauer einer eventuellen Probezeit oder befristeten/unbefristeten Anstellung)?
4. Welche/r Dienstvorgesetzte hat in Ausübung welches übertragenen Amtes die Ernennung oder die Anstellung des Staatssekretärs für Inneres im Dezember 2014 in welches konkrete Dienstverhältnis vorgenommen (Verbeamtung inklusive Angabe der Dauer einer eventuellen Probezeit oder befristeten/unbefristeten Anstellung)?
5. Welche/r Dienstvorgesetzte hat in Ausübung welches übertragenen Amtes die Ernennung oder die Anstellung des Thüringer Finanzstaatssekretärs im Dezember 2014 in welches konkrete Dienstverhältnis vorgenommen (Verbeamtung inklusive Angabe der Dauer einer eventuellen Probezeit oder befristeten/unbefristeten Anstellung)?
6. Welche/r Dienstvorgesetzte hat in Ausübung welches übertragenen Amtes die Ernennung oder die Anstellung der Staatssekretärin im Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz im Dezember 2014 in welches konkrete Dienstverhältnis vorgenommen (Verbeamtung inklusive Angabe der Dauer einer eventuellen Probezeit oder befristeten/unbefristeten Anstellung)?
7. Welche/r Dienstvorgesetzte hat in Ausübung welches übertragenen Amtes die Ernennung oder die Anstellung des Staatssekretärs im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft im Dezember 2014 in welches konkrete Dienstverhältnis vorgenommen (Verbeamtung inklusive Angabe der Dauer einer eventuellen Probezeit oder befristeten/unbefristeten Anstellung)?
8. Welche/r Dienstvorgesetzte hat in Ausübung welches übertragenen Amtes die Ernennung oder die Anstellung des Staatssekretärs im
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz im Dezember 2014 in welches konkrete Dienstverhältnis vorgenommen (Verbeamtung inklusive Angabe der Dauer einer eventuellen Probezeit oder befristeten/unbefristeten Anstellung)?
9. Welche/r Dienstvorgesetzte hat in Ausübung welches übertragenen Amtes die Ernennung oder die Anstellung des Staatssekretärs im
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft im Dezember 2014 in welches konkrete Dienstverhältnis vorgenommen (Verbeamtung inklusive Angabe der Dauer einer eventuellen Probezeit oder befristeten/unbefristeten Anstellung)?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache