§ 5 Abs. 1 des Thüringer Beamtengesetzes sieht vor, dass „[d]er Ministerpräsident […] die Beamten des Landes [ernennt], soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Er kann dieses Recht auf andere Stellen übertragen. Er kann die Ministerien ermächtigen, die Befugnis, Beamte zu ernennen, auf ihnen unmittelbar nachgeordnete Behörden zu übertragen.“ Nicht alle Staatssekretäre wurden verbeamtet; in diesen Fällen erfolgte eine Anstellung. Eine Antwort kann unter Angabe der Amtsbezeichnungen weitgehend anonymisiert ausgestaltet werden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche/r Dienstvorgesetzte hat in Ausübung welches übertragenen Amtes die Ernennung oder die Anstellung der Staatssekretärin im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport im März 2020 in welches konkrete Dienstverhältnis vorgenommen (Verbeamtung inklusive Angabe der Dauer einer eventuellen Probezeit oder befristeten/unbefristeten Anstellung)?
2. Welche/r Dienstvorgesetzte hat in Ausübung welches übertragenen Amtes die Ernennung oder die Anstellung der Staatssekretärin für Kultur im März 2020 in welches konkrete Dienstverhältnis vorgenommen (Verbeamtung inklusive Angabe der Dauer einer eventuellen Probezeit oder befristeten/unbefristeten Anstellung)?
3. Welche/r Dienstvorgesetzte hat in Ausübung welches übertragenen Amtes die Ernennung oder die Anstellung der Staatssekretärin für
Kommunales im März 2020 in welches konkrete Dienstverhältnis vorgenommen (Verbeamtung inklusive Angabe der Dauer einer eventuellen Probezeit oder befristeten/unbefristeten Anstellung)?
4. Welche/r Dienstvorgesetzte hat in Ausübung welches übertragenen Amtes die Ernennung oder die Anstellung des Staatssekretärs für Wirtschaft, Hochschulen und Digitales im März 2020 in welches konkrete Dienstverhältnis vorgenommen (Verbeamtung inklusive Angabe der Dauer einer eventuellen Probezeit oder befristeten/unbefristeten Anstellung)?
5. Welche/r Dienstvorgesetzte hat in Ausübung welches übertragenen Amtes die Ernennung oder die Anstellung der Staatssekretärin im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft im März 2020 in welches konkrete Dienstverhältnis vorgenommen (Verbeamtung inklusive Angabe der Dauer einer eventuellen Probezeit oder befristeten/unbefristeten Anstellung)?
6. Welche/r Dienstvorgesetzte hat in Ausübung welches übertragenen Amtes die Ernennung oder die Anstellung des Staatssekretärs im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft im März 2020 in welches konkrete Dienstverhältnis vorgenommen (Verbeamtung inklusive Angabe der Dauer einer eventuellen Probezeit oder befristeten/unbefristeten Anstellung)?
7. Welche/r Dienstvorgesetzte hat in Ausübung welches übertragenen Amtes die Ernennung oder die Anstellung der Staatssekretärin im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft im Dezember 2021 in welches konkrete Dienstverhältnis vorgenommen (Verbeamtung inklusive Angabe der Dauer einer eventuellen Probezeit oder befristeten/unbefristeten Anstellung)?
8. Welche/r Dienstvorgesetzte hat in Ausübung welches übertragenen Amtes die Ernennung oder die Anstellung der Staatssekretärin für Forschung, Innovation und Wirtschaftsförderung im Dezember 2021 in welches konkrete Dienstverhältnis vorgenommen (Verbeamtung inklusive Angabe der Dauer einer eventuellen Probezeit oder befristeten/unbefristeten Anstellung)?
9. Welche/r Dienstvorgesetzte hat in Ausübung welches übertragenen Amtes die Ernennung oder die Anstellung des Staatssekretärs im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport im Februar 2022 in welches konkrete Dienstverhältnis vorgenommen (Verbeamtung inklusive Angabe der Dauer einer eventuellen Probezeit oder befristeten/unbefristeten Anstellung)?
10.Welche/r Dienstvorgesetzte hat in Ausübung welches übertragenen Amtes die Ernennung oder die Anstellung des Staatssekretärs im Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz im Mai 2022 in welches konkrete Dienstverhältnis vorgenommen (Verbeamtung inklusive Angabe der Dauer einer eventuellen Probezeit oder befristeten/unbefristeten Anstellung)?
11.Welche/r Dienstvorgesetzte hat in Ausübung welches übertragenen Amtes die Ernennung oder die Anstellung der Staatssekretärin im Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz im Februar 2023 in welches konkrete Dienstverhältnis vorgenommen (Verbeamtung inklusive Angabe der Dauer einer eventuellen Probezeit oder befristeten/unbefristeten Anstellung)?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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