Anfang März 2020 wurde eine Staatssekretärin im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales ernannt. Voraussetzung für die Ernennung von Staatssekretären ist die Einhaltung einer Reihe beamtenrechtlicher Vorgaben. Eine Ernennung in einem solchen Amt durch Einstellung in einem Angestelltenverhältnis sieht das Thüringer Recht nicht vor.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wann, in welcher Form, für welche Dauer und in welchen Medien wurde mit welchem Inhalt durch welche Behörde die Stelle eines/r
Staatssekretärs/in im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales ausgeschrieben, deren Besetzung Anfang März 2020 erfolgte?
2. Wann begann der innerdienstliche Prozess für eine Neubesetzung der Stelle eines/r Staatssekretärs/in (zur Besetzung Anfang März 2020) im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales und wann war er beendet?
3. Welches Ressort und wie viele Personen waren mit welcher jeweiligen Aufgabe am innerdienstlichen Prozess für eine Neubesetzung der Stelle einer/s Staatssekretärs/in (zur Besetzung Anfang März 2020) im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales beteiligt?
4. Wie viele Einzelbewerber für das Amt eines/r Staatssekretärs/in (zur Besetzung Anfang März 2020) im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales lagen dem Auswahlgremium zur abschließenden Entscheidung vor?
5. Welche Funktionsdienstposten gehörten dem Auswahlgremium an und wie begründet sich diese Auswahl?
6. In welchen einzelnen Schritten, welchem Umfang und welcher Form wurden die Ausschreibung und der gesamte Bewerbungsprozess dokumentiert?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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