Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Beschäftigte im unmittelbaren Dienstbereich des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz wurden seit der Antwort auf die Kleine Anfrage 7/3069 (vergleiche Drucksache 7/5421) zur Dienstverrichtung in der obersten Landesbehörde angestellt, die zuvor als sogenannte Schutzsuchende seit dem Jahr 2015 nach Deutschland eingereist sind (Gliederung in Jahresscheiben entsprechend des Zeitpunkts der Anstellung, Darstellung
der jeweiligen konkreten Aufgabe im Geschäftsbereich, des Einreisezeitpunkts nach Deutschland und der Qualifikation)?
2. Weshalb erfolgte bis zur Antwort auf die Kleine Anfrage 7/3069 (vergleiche Drucksache 7/5421) und gegebenenfalls auch danach keine derartige Einstellung und wie verträgt sich dies mit der steten Forderung der Landesregierung an die Thüringer Bevölkerung, sich für die Integration der nach meiner Einschätzung zumeist als Armutsmigranten nach Thüringen eingereisten Personen einzusetzen?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache