Aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag (vergleiche Bundestagsdrucksache 19/21267) ergeben sich Nachfragen an die Landesregierung.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung der Sicherstellung der Trinkwassernotversorgung in Thüringen bei und wie wird diese Position begründet?
2. Wie bewertet die Landesregierung den Zustand der vorhandenen Trinkwasser-Notbrunnen in Thüringen?
3. Wie bewertet die Landesregierung die territoriale Abdeckung mit derartigen Versorgungseinrichtungen für den Katastrophenfall in den einzelnen Landkreisen des Freistaats?
4. Auf welcher Grundlage wurden in Thüringen insgesamt zehn Städte ausgewählt, in denen vorrangig eine Trinkwassernotversorgung eingerichtet worden ist beziehungsweise noch eingerichtet werden soll?
5. Welche Gründe gibt die Landesregierung für die Zuordnung der Städte Erfurt, Altenburg, Gera, Gotha, Jena, Suhl und Weimar zu den Prioritätengebieten I bis III in Abstimmung mit dem Bund an? Wieso werden genau diese Städte und keine anderen Städte über 10.000 Einwohner diesen Prioritäten zugeordnet?
6. Wie viele und welche Trinkwasser-Notbrunnen in welchen Orten müssen in Thüringen noch ertüchtigt beziehungsweise gebohrt werden, um eine umfassende Trinkwassernotversorgung der Thüringer Bürger zu gewährleisten (Gliederung nach Landkreisen/Städten)?
7. Welche einzelnen Planungen bis zum Jahr 2030 bezüglich der Ertüchtigung beziehungsweise Bohrung von Trinkwasser-Notbrunnen in den Landkreisen und kreisfreien Städten sind der Landesregierung bekannt (jährliche Gliederung nach Landkreisen/Städten)?
8. Wann wird nach Einschätzung der Landesregierung in Thüringen eine umfassende Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser-Notbrunnen möglich sein?

9. Welche Bemühungen unternimmt die Landesregierung, um eine umfassende Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser-Notbrunnen zu gewährleisten?
10.Wie sind diese Bemühungen damit in Einklang zu bringen, dass vom Freistaat in den Jahren 2011 bis 2016 finanzielle Bundesmittel in erheblicher Höhe nicht abgerufen und in den Jahren 2017 bis 2020 überhaupt keine Mittel mehr auf Bundesebene beantragt wurden?
11.Wie viele Haushaltsmittel aus dem Bundeshaushalt hat der Freistaat in den Jahren 2021 und 2022 zur Errichtung oder Ertüchtigung von Trinkwasser-Notbrunnen beantragt und wie viele abgerufen?
12.Wie viele Haushaltsmittel aus dem Bundeshaushalt beabsichtigt der Freistaat in den kommenden Jahren zur Errichtung oder Ertüchtigung von Trinkwasser-Notbrunnen zu beantragen?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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