Im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 2/2021 hat das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) die
aufgrund des § 20 Abs. 3 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz-IfSG)
empfohlenen Schutzimpfungen des Landes bekanntgegeben.
Unter Punkt 4 Satz 3 heißt es: „Über die STIKO-Empfehlungen hinausgehend wird die Schutzimpfung gegen Influenza für Kinder ab dem 6.
Lebensmonat sowie für Kinder und Jugendliche jeden Alters empfohlen.“
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Kinder ab dem sechsten Lebensmonat und Jugendliche bis einschließlich dem 17. Lebensjahr wurden in Thüringen in den Jahren 2018 bis 2022 gegen Influenza geimpft (bitte jährlich nach Altersgruppen angeben: unter einem Jahr, 1-5, 6-10, 11-17 Jahre)?
2. Aus welchen Gründen sah das TMASGFF Handlungsbedarf für die Veröffentlichung einer Impfempfehlung gegen Influenza für Kinder ab
dem 6. Lebensmonat, für die die Ständige Impfkommission (STIKO) zuständig ist und die über die STIKO-Empfehlungen hinausgeht?
3. Wurde diese Impfempfehlung auf der Gesundheitsministerkonferenz abgesprochen und nach Kenntnis der Landesregierung in anderen Bundesländern von den jeweils zuständigen Gesundheitsministerien genauso empfohlen?
4. Übernimmt die Landesregierung die Haftung für Gesundheitsschäden, die infolge dieser Impfempfehlung auftreten könnten und wie ist das gegenüber den Ärzten und Eltern kommuniziert und geregelt worden?