Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) hat im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 2/2021 öffentlich empfohlene Schutzimpfungen des Landes gemäß § 20 Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes bekanntgegeben.
Unter Punkt 4 Satz 3 heißt es: „Über die STIKO-Empfehlungen hinausgehend wird die Schutzimpfung gegen Influenza für Kinder ab dem 6. Lebensmonat sowie für Kinder und Jugendliche jeden Alters empfohlen.“
Ich frage die Landesregierung:
1. Auf welcher Grundlage (fachlich, gesetzlich) und unter Beteiligung welcher Personen, Institutionen oder Unternehmen wurde die Impfempfehlung gegen Influenza für Kinder ab dem sechsten Lebensmonat, abweichend von der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO), ausgesprochen (bitte genaue Angaben zu den Qualifikationen und Funktionen der Beteiligten)?
2. Wie begründet das TMASGFF diese Impfempfehlung, die nicht von der zuständigen STIKO unterstützt wird, obwohl deren Empfehlungen als medizinischer Standard gelten?
3. Ist das TMASGFF der Auffassung, dass die STIKO für die ihr zugewiesene Aufgabe der Entwicklung von Impfempfehlungen nach Kriterien der evidenzbasierten Medizin verzichtbar geworden ist (bitte begründen) und wenn ja, wie soll nach Auffassung der Landesregierung in Zukunft eine Koordination der Impfempfehlungen nach wessen Maßgabe stattfinden?
4. Plant das TMASGFF Einfluss auf die STIKO zu nehmen, falls ja, in welcher Form aus welchen Gründen?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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