In meiner Mündlichen Anfrage in Drucksache 7/7448 bat ich die Landesregierung um Auskunft unter anderem zum Schriftverkehr zwischen
der Landesregierung, dabei insbesondere dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN), und einem Verband der
Entsorgungswirtschaft mit Sitz in Berlin. In der Beantwortung erklärte die Landesregierung, vertreten durch den Chef der Staatskanzlei, dass „Vertreter [des Verbandes] sich seit dem Jahr 2014 in acht Fällen an das TMUEN und in zwei Fällen an die Thüringer Staatskanzlei gewandt“ hätten.
Die angebotene Übersicht der Vorgänge wurde nachträglich mit Drucksache 7/7588 verteilt. Die tabellarische Übersicht enthält elf Vorgänge.
Der letzte dort aufgeführte Vorgang datiert vom 27. September 2021.
Nach mir vorliegenden Informationen hat es im Jahr 2022 mindestens zwei Schreiben des hier gegenständlichen Verbandes an das Thüringer
Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz beziehungsweise an die damalige Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz gegeben.
Ich frage die Landesregierung:
1. Liegen der Landesregierung neue Erkenntnisse vor, wonach die Angaben in Drucksache 7/7588 aus welchen Gründen unvollständig oder nicht mehr aktuell sind?
2. Welche weiteren Vorgänge von Fällen, in denen sich Vertreter des oben genannten Verbands seit 2014 schriftlich an die Thüringer Landesregierung, dabei insbesondere an das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz gewandt haben, wurden wie oft in der Übersicht in Drucksache 7/7588 aus welchen Gründen nicht aufgeführt?
3. Wie wurden die Anliegen aus Frage 2 jeweils bearbeitet und beschieden und wann wurden durch wen die schriftlichen Eingaben beantwortet?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache