In einem Artikel auf der Onlinepräsenz „insuedthueringen.de“ wird über die mögliche Sichtung eines Wolfs bei Schwallungen im Landkreis Schmalkalden-Meiningen berichtet.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung seit wann und durch wen über die Sichtung vor?
2. Handelt es sich bei dem gesichteten Tier nach Kenntnis der Landesregierung um einen Wolf und wenn ja, auf welcher Datengrundlage (Fotoaufnahme, Gennachweis et cetera) beruht die Kenntnis?
3. Falls es sich nicht um einen Wolf handelt, um welches andere Tier handelt es sich nach Kenntnis der Landesregierung und auf welcher Datengrundlage beruht diese Kenntnis?
4. Steht das Kompetenzzentrum Wolf, Biber, Luchs diesbezüglich in Kontakt mit dem Bürgermeister der betreffenden Gemeinde oder anderen Vertretern der Region und wenn ja, mit welchen?
5. Welche Auswirkung hätte die Anwesenheit eines sesshaften oder eines durchstreifenden Wolfs in der Region auf den dortigen Trassenverlauf von SuedLink beziehungsweise die Umsetzung der geplanten SuedLink-Trasse, welche EU-, Bundes- oder Landesregeln wären bei einer solchen Anwesenheit betroffen, welche Nachweise müssten für die Bestätigung eines sesshaften oder durchstreifenden Wolfs erfolgen und welche Maßnahmen würden daraufhin erfolgen?
6. Liegen der Landesregierung Kenntnisse über andere Sichtungen eines Wolfs in der genannten Region vor, wenn ja, welche Kenntnisse, seit wann und durch wen?
7. Inwieweit hätten geschützte Arten grundsätzlich welchen Einfluss auf den Trassenverlauf von SuedLink in Thüringen beziehungsweise die Umsetzung der Trasse in Thüringen?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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