Mitte Januar 2022 führte ein Spaziergang als Protest gegen die Grundrechtseinschränkungen auf Grundlage der Corona-Verordnungen unmittelbar am Wohnhaus des Oberbürgermeisters der kreisfreien Stadt
Gera vorbei. Laut Berichten von Teilnehmern und vorgeblich auch laut
der damaligen Medienberichterstattung wurde die Streckenführung dabei durch ein vorausfahrendes Polizeifahrzeug und nicht durch die Teilnehmer des Spaziergangs vorgegeben.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wer (Polizei, Versammlungsbehörde oder Protestteilnehmer) hat für
den entsprechenden Spaziergang in Form eines Corona-Protests die
Streckenführung nach welchen Kriterien festgelegt und umgesetzt?
2. Warum wird seit etwa fünfzehn Monaten (circa 60 Spaziergänge) die
komplette Straße, die damals – nach den oben genannten Berichten
auf Initiative der Polizei hin – durchlaufen wurde, abgeriegelt?
3. Welche Gefährdungsbeurteilung welchen Inhalts liegt dem zugrunde und wer erstellt und aktualisiert diese in welchen zeitlichen Abständen?
4. Welche konkreten Gefahren für welche einzelnen Rechtsgüter gehen
nach wie vor von den Spaziergängern aus, aufgrund derer die gesamte Straße des Wohnhauses des Oberbürgermeisters der kreisfreien Stadt Gera seit Januar 2022 für entsprechende Versammlungen gesperrt wird?
5. An wie vielen Tagen pro Woche erhält der Oberbürgermeister der
kreisfreien Stadt Gera polizeilichen Schutz in welchem Umfang? Wie
viele Polizeivollzugsbeamte sind wie viele Wochenstunden mit dieser Aufgabe betraut?
6. Welche und wie viele Polizeikräfte aus welchen jeweiligen Dienststellen kamen seit Mitte Januar 2022 für die Absicherung der in Rede
stehenden Straße zum Einsatz?
7. Werden zu dieser Absicherung auch Diensthunde eingesetzt? Welche Diensthunde aus welchen Dienststellen werden mit welchem
dienstlichen Auftrag eingesetzt?

8. Welche Kosten entstehen jeden Montag durch die Sperrung der Straße für die Proteste und welche Kosten sind bislang insgesamt aufgelaufen?
9. Welche dokumentierten An- oder Übergriffe auf das Wohnhaus des
Oberbürgermeisters der kreisfreien Stadt Gera gab es seit Mitte Januar 2022 (tagesgenaue Gliederung unter Angabe der Deliktsbezeichnung, einer anonymisierten Sachverhaltsbeschreibung und des nachgewiesenen Bezugs des Delikts zu Teilnehmern der Spaziergänge)?
10.Welche dokumentierten An- oder Übergriffe auf den Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt Gera gab es seit Mitte Januar 2022 (tagesgenaue Gliederung unter Angabe der Deliktsbezeichnung, einer anonymisierten Sachverhaltsbeschreibung und des nachgewiesenen
Bezugs des Delikts zu Teilnehmern der Spaziergänge)?
11.Wird die Straße nur im Rahmen der Absicherung der Spaziergänge
polizeilich geschützt oder wird auch zu anderen Tages- und Nachtzeiten von einer entsprechenden Gefährdungslage ausgegangen?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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