Thüringer Staatsanwaltschaften sind aufgrund der beamtenrechtlichen Regelungen und der Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes weisungsgebunden. Damit könnte die Landesregierung Einfluss auf die Durchführung und inhaltliche Ausgestaltung von strafrechtlichen Ermittlungen nehmen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Hat der Ministerpräsident oder ein Mitglied der Landesregierung direkt oder indirekt Einfluss auf die Einleitung oder Durchführung von Ermittlungen einer Staatsanwaltschaft aufgrund von Inhalten der Prüfberichte des Landesrechnungshofs zu Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden genommen?
2. Fanden seit Februar 2022 Besprechungen statt, bei denen Mitglieder der Landesregierung oder deren Beauftragte mit Bediensteten einer Thüringer Staatsanwaltschaft oder der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft direkt oder indirekt über Inhalte der in Frage 1 benannten Prüfberichte Rücksprache gehalten haben und wenn ja, welche (Gliederung nach Tag, Teilnehmer und Anlass sowie Inhalt jeder einzelnen Besprechung)?
3. Haben sich Mitglieder der Thüringer Landesregierung oder deren Beauftragte seit Februar 2022 mit Bediensteten einer Thüringer Staatsanwaltschaft oder der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft zu privaten oder dienstlichen Essen getroffen, bei denen die oben genannten Prüfberichte des Landesrechnungshofs zur Sprache kamen, wenn ja, wie oft (tagesgenaue Gliederung mit jeweiligen Teilnehmern sowie Inhalt und Anlass)?
4. Falls die Landesregierung zu den Fragen 2 und 3 keine Auskunft geben kann (weil beispielsweise die Terminkalender der betreffenden Personen diesbezüglich nicht ausgewertet wurden), wie wird dies vor dem Hintergrund begründet, dass es hier um möglicherweise strafrechtlich relevantes Verhalten von Mitgliedern der Landesregierung im Zusammenhang mit Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden geht und diesen Sachverhalten nach meinem Eindruck ein hoher Stellenwert beizumessen ist?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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