Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Träger unterhalten nach Kenntnis der Landesregierung im Freistaat Thüringen Einrichtungen zur Krisenintervention in Extremsituationen und wie viele Notfallseelsorger stehen an welchen Standorten zur Hilfe bereit?
2. Wie werden die einzelnen Gruppen von Notfallseelsorgern finanziert und welche Fördermittel in welcher jeweiligen Höhe stehen von welchen öffentlichen Stellen zum Abruf bereit?
3. Welche Altersgrenzen gibt es nach Kenntnis der Landesregierung in Thüringen für die Arbeit als Notfallseelsorger und woraus ergeben sich diese?
4. Wie ist nach Kenntnis der Landesregierung der aktuelle Altersdurchschnitt der Notfallseelsorger in den jeweiligen Einrichtungen im Freistaat Thüringen?
5. Welche Möglichkeiten der Verlängerung des Dienstes als Notfallseelsorger gibt es nach Kenntnis der Landesregierung und welche Voraussetzungen sind dann zu erfüllen?
6. Ist in den kommenden Jahren ein quantitativer Rückgang der aktiven Notfallseelsorger aufgrund eines erhöhten Ruhestandseintritts aus Altersgründen zu erwarten?
7. Welche Anpassungen am System der Notfallseelsorger sind in den kommenden Jahren zu erwarten?
8. Wie bewertet die Landesregierung das im Freistaat Thüringen vorhandene System der Notfallseelsorger?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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