Ich frage die Landesregierung:
1. Welche einzelnen Ministerien haben Rahmendienstvereinbarungen zur Durchführung des Vorschlagswesens im nachgeordneten Bereich und wie werden diese angenommen (Gliederung nach Ministerium und Einführungsjahr)?
2. Wie viele Vorschläge erhielten die einzelnen Ministerien auf Grundlage der jeweiligen Rahmendienstvereinbarungen zum Vorschlagswesen in den vergangenen fünf Jahren (jährliche Gliederung nach Ministerium und Inhalt des eingereichten Vorschlags unter Angabe der dafür ausgelobten Prämie)?
3. Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse des Vorschlagswesens in den einzelnen teilnehmenden Ministerien?
4. Wieso wird dieses Instrument nur in einzelnen Ministerien und nicht in der gesamten Landesverwaltung angewendet, indem beispielsweise einzelne Rahmendienstvereinbarungen in jedem Ministerium getroffen werden oder eine mit Gültigkeit für die gesamte Landesverwaltung?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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