Vor dem Hintergrund der sich seit Jahren verschlechternden medizinischen Versorgung im ländlichen Raum, kann das Interesse zweier Ärzte an einer Niederlassung in Breitungen als erfolgversprechend gewertet werden. Nach den mir zugetragenen Informationen steht in Breitungen jedoch nur ein halber Arztsitz zur Verfügung, weshalb sich beide Ärzte für die Niederlassung in Wasungen entschieden haben. Die Bevölkerung von Breitungen muss für Arztbesuche weiterhin in andere Orte fahren.
Ich frage die Landesregierung:
1. Hat die Landesregierung Kenntnis von der medizinischen Unterversorgung in Breitungen? Falls ja, auf welche Weise soll diese Unterversorgung bis wann behoben werden?
2. Wäre nach Ansicht der Landesregierung eine Flexibilisierung der Planungsvorgaben möglich, damit auch kleinere Orte eine Chance zur Ansiedlung einer Arztpraxis haben? Falls ja, welche Schritte unternimmt die Landesregierung, um dieses Ziel zu erreichen? Falls nein, warum nicht?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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