Durch das Projekt „Lernort Bauernhof Thüringen“ können Agrarbetriebe außerschulische Lernorte für Kindertagesstätten und Schulen werden und so unter anderem Nachwuchs für die Landwirtschaft gewinnen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Förderungen durch das Land gab es seit dem Jahr 2014 für Agrarbetriebe, die sich im Rahmen des Projekts „Lernort Bauernhof Thüringen“ für diese Art der Pädagogik schulen ließen und als außerschulische Lernorte fungierten, und welche Förderungen durch das Land gab es seit dem Jahr 2014 für Vereine, Verbände und Unternehmen, die Agrarbetriebe für Agrarpädagogik schulten/ausbildeten (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
2. Welche Bedingungen sind an die Förderung des Landes für die Agrarbetriebe sowie die Vereine, Verbände und Unternehmen, die die Schulungen durchführen, geknüpft und welche Zertifizierungen oder Nachweise müssen die Agrarbetriebe und die Schulungsorganisationen vorweisen?
3. Welche Bedingungen müssen die in den Agrarbetrieben vorhandenen Tiere, die für außerschulische Lernorte genutzt werden, erfüllen, damit der Agrarbetrieb als Lernort fungieren kann?
4. Welche anderen Förderungen durch die EU und/oder den Bund gibt es nach Kenntnis der Landesregierung für diese Agrarbetriebe sowie für die Vereine, Verbände und Unternehmen, die Agrarbetriebe dafür schulen?
5. Welche Bedingungen sind nach Kenntnis der Landesregierung an diese Förderungen durch die EU und/oder den Bund geknüpft?
6. Wie viele Vereine, Verbände und Unternehmen boten nach Kenntnis der Landesregierung seit dem Jahr 2014 Schulungen für Agrarbetriebe zum außerschulischen Lernort an (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
7. Wie viele Agrarbetriebe haben seit dem Jahr 2014 nach Kenntnis der Landesregierung die Schulung absolviert und als außerschulischer Lernort fungiert (bitte nach Jahresscheiben, Landkreis/kreisfreier Stadt aufschlüsseln)?

8. Wie viele Kindertagesstätten und Schulen haben nach Kenntnis der Landesregierung die Angebote im Rahmen des Projekts „Lernort Bauernhof Thüringen“ seit dem Jahr 2014 in Anspruch genommen (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
9. Für welche anderen Einrichtungen außer Kindertagesstätten oder Schulen stehen nach Kenntnis der Landesregierung die Agrarbetriebe als außerschulische Lernorte grundsätzlich zur Verfügung?
10.Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu diesen außerschulischen Lernorten?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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