Ich frage die Landesregierung:
1. Durch welche einzelnen Maßnahmen gewährleistet die Landesregierung die Ausfallsicherheit der digitalen Kommunikation von Thüringer Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Katastrophenfällen?
a) Welche Maßnahmen sichern die Funktionsfähigkeit der Basisstationen des behördlichen Digitalfunks für welche Zeiträume?
b) Welche Maßnahmen sichern die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der digitalen Endgeräte über welche Zeiträume (beispielsweise bei einem längerfristigen Stromausfall aufgrund eines Katastrophenereignisses)?
c) Wie wird gewährleistet, dass diese Maßnahmen im Ernstfall jederzeit und schnell umgesetzt werden können?
2. Auf welche Rückfallebenen können die Thüringer Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben bei einem Ausfall des digitalen Funknetzes zurückgreifen?
3. Welche Möglichkeiten bestehen, um die früheren analogen Geräte bei Bedarf wieder in Betrieb zu nehmen?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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