Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes stellt sich die Frage der Umsetzung in den Landesliegenschaften.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Liegenschaften befinden sich aktuell im Eigentum des Freistaats Thüringen, wie viele waren es im Jahr 2014?
2. In welchen Liegenschaften im Eigentum des Freistaats Thüringen erfolgt seit dem Jahr 2014 die Energiegewinnung durch Wärmepumpen (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
3. Welche Kosten waren mit dem Einbau (Anschaffung, Einbau/Umbau) und sind mit dem Betrieb (Energieverbrauch, Wartung) der Wärmepumpen seit ihrem Einbau verbunden (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
4. Wie viele der in Frage 2 genannten Liegenschaften werden aktuell vom Land verpachtet oder vermietet und wurden diese Liegenschaften zum Zeitpunkt des Einbaus der Wärmepumpe verpachtet oder vermietet?
5. Aufgrund welcher Kriterien erfolgte der Umbau/Einbau von Wärmepumpen in den in Frage 2 genannten Liegenschaften?
6. Wann wurden die in Frage 2 genannten Liegenschaften erbaut, wann vom Freistaat erworben und gegebenenfalls saniert?
7. In welchen Liegenschaften sollen noch im laufenden Jahr 2023 Wärmepumpen zur Energiegewinnung eingesetzt werden (bitte mit Standort angeben)?
8. Wie erfolgt die Energiegewinnung in den in Frage 7 genannten Liegenschaften aktuell (Ölheizung, Gasheizung et cetera)?
9. Welche Anschaffungs- und Umbaukosten sind mit dem Einbau von Wärmepumpen in den in Frage 7 genannten Liegenschaften nach aktuellem Stand verbunden?
10.Anhand welcher Kriterien erfolgte die Auswahl der in Frage 7 genannten Liegenschaften zum Einsatz von Wärmepumpen?

11.Wie alt sind die in Frage 7 genannten Liegenschaften, seit wann befinden sie sich im Eigentum des Landes und werden sie aktuell verpachtet oder vermietet?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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