Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes stellt sich die Frage der Umsetzung in den Landesliegenschaften.
Ich frage die Landesregierung:
1. In welchen Liegenschaften des Freistaats Thüringen sollen ab Beginn des Jahres 2024 bis zum Jahr 2045 Wärmepumpen zur Energiegewinnung eingesetzt werden (bitte mit Standort angeben)?
2. Wie erfolgt die Energiegewinnung in den in Frage 1 genannten Liegenschaften aktuell (Ölheizung, Gasheizung et cetera)?
3. Welche Anschaffungs- und Umbaukosten sind mit dem Einbau von Wärmepumpen in den in Frage 1 genannten Liegenschaften nach
aktuellem Stand verbunden?
4. Anhand welcher Kriterien erfolgte die Auswahl der in Frage 1 genannten Liegenschaften zum Einsatz von Wärmepumpen?
5. Wie alt sind die in Frage 1 genannten Liegenschaften, seit wann befinden sie sich im Eigentum des Landes und werden sie aktuell verpachtet oder vermietet?
6. In welchen Landesliegenschaften erfolgt aktuell die Energiegewinnung durch Ölheizungen oder Gasheizungen?
7. Wann wurden die in Frage 6 genannten Liegenschaften erbaut und werden sie aktuell vermietet oder verpachtet?
8. In welchen der in Frage 6 genannten Liegenschaften wurden oder werden noch im Jahr 2023 neue Öl- oder Gasheizungen zu welchen
Kosten eingebaut?
9. Wie erfolgt aktuell beziehungsweise erfolgte zuvor die Energiegewinnung in den in Frage 8 genannten Liegenschaften?
10.In welchen der in Frage 6 genannten Liegenschaften sollen ab Beginn des Jahres 2024 bis zum Jahr 2045 Öl- oder Gasheizungen zu welchen Kosten eingebaut werden?

11.Wie erfolgt aktuell die Energiegewinnung in den in Frage 10 genannten Liegenschaften?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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