Einer Meldung des Mitteldeutschen Rundfunks vom 30. April 2023 zufolge beabsichtigen Mitglieder (Gemeinden, Städte et cetera) des Naturparks Thüringer Wald e.V., diesen aufgrund gestiegener Beitragszahlungen zu verlassen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele und welche Mitglieder (Gemeinden, Städte, Verwaltungsgemeinschaften, Kreise) hat der Naturpark Thüringer Wald e.V. (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
2. Wurden die Mitgliedsbeiträge für diese Mitglieder seit dem Jahr 2014 geändert, wenn ja, wann?
3. Mit welcher Begründung wurden die Mitgliedsbeiträge seit dem Jahr 2014 jeweils geändert?
4. Welche Mitgliedsbeiträge wurden seit dem Jahr 2014 für diese Mitglieder und aus welchen Gründen respektive für welche Leistungen erhoben (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
5. Welchen Beitrag müssen die gegenwärtig als Mitglieder geführten Gemeinden, Städte, Verwaltungsgemeinschaften und Kreise (siehe Frage 1) aufgrund der im März 2023 beschlossenen Beitragsänderung im Vergleich zur vorherigen Beitragsordnung zahlen?
6. Welche anderen verpflichtenden oder freiwilligen Beiträge, Pauschal-, Jahres- oder Einmalzahlungen haben die in Frage 1 erfragten Mitglieder nach Kenntnis der Landesregierung seit dem Jahr 2014 aus welchen Gründen an den Naturpark Thüringer Wald e.V. geleistet (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
7. Wann und aus welchen Gründen wurde die Verordnung über den Naturpark Thüringer Wald seit dem Jahr 2014 geändert und welche genauen Änderungen wurden vorgenommen?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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