Der Fragenkatalog soll klären, ob es Klagen gegen das Land bezüglich der im Titel genannten Thematik gab oder gegenwärtig gibt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Gab es seit dem Jahr 2014 Klagen gegen das Land, das Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs oder Behörden im Zusammenhang mit Rissgutachten, Rissen von Nutztieren, Haustieren oder Herdenschutzhunden und im Zusammenhang mit möglichen Entschädigungszahlungen nach Rissen (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
2. Wie viele dieser Klagen wurden inzwischen zurückgezogen, gerichtlich verhandelt beziehungsweise anderweitig abgeschlossen und wie viele dieser Klagen bestehen aktuell noch und werden gegenwärtig verhandelt oder werden in absehbarer Zeit verhandelt?
3. In wie vielen dieser Fälle (siehe Frage 2) wurden Tiere nachweislich einer genetischen Analyse durch den Wolf gerissen, in welchen Fällen von einem anderen Tier?
4. Aus welchen Gründen wurden die in Frage 2 erfragten Klagen jeweils zurückgezogen und mit welchem Ergebnis wurden die in Frage 2 erfragten Klagen endgültig verhandelt oder anderweitig abgeschlossen und wie gestaltete sich gegebenenfalls die Auszahlung von Entschädigungszahlungen?
5. Wie viele Beschwerden bei der Landesregierung, dem zuständigen Ministerium, dem Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs oder bei Landesbehörden aufgrund einer bemängelten Durchführung von Rissgutachten, wegen nicht erfolgter genetischer Beprobung bei dem gerissenen Tier oder wegen des Ergebnisses von Rissgutachten gab es seit dem Jahr 2014 (bitte nach Jahresscheiben und Beschwerdegrund aufschlüsseln)?
6. Wie viele Beschwerden bei der Landesregierung, dem zuständigen Ministerium, dem Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs oder bei Landesbehörden gab es dabei aufgrund dessen, dass das Ergebnis einer Beprobung und der anschließenden Genanalyse angezweifelt wurde?

7. Zu welchem Ergebnis in Bezug auf den Risstäter kam dabei die Genanalyse, welches Tier wurde gerissen?
8. In wie vielen dieser Fälle (siehe Frage 6) wurde nach Kenntnis der Landesregierung eine zweite Genanalyse durch den Halter/eine andere Person des gerissenen Tieres durchgeführt/veranlasst, die zu einem anderen Ergebnis als die Analyse des durch die Landesregierung beauftragten Labors gekommen ist und zu welchem Ergebnis kam das vom Halter/einer anderen Person beauftragte Zweitlabor/die Zweitprobe?
9. Wie wurde in diesen Fällen (siehe Frage 8) weiter vom Land verfahren?
10.Wie viele Genanalysen im Zusammenhang mit Rissen, die nicht durch das von der Landesregierung beauftragte Labor durchgeführt worden sind, wurden seit dem Jahr 2014 vom Land anerkannt und in wie vielen dieser Fälle stellte das Zweitlabor/die Zweitprobe einen Wolf als Rissursache fest, das vom Land beauftragte Labor jedoch nicht?
11.Wie viele Zweitproben-Genanalysen (siehe Frage 10) wurden warum nicht anerkannt?
12.Gibt es einen vom Land festgelegten Ablauf für Fälle, in denen das Ergebnis der genetischen Analyse angezweifelt und/oder vom Tierhalter ein Zweitlabor beauftragt wird, das zu einem anderen Ergebnis als das vom Land beauftragte gelangt? Wenn nicht, warum nicht?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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