Mit dem Prostitutionsgesetz (ProstG) im Jahr 2002 wurde die Prostitution legalisiert mit dem Ziel, den Prostituierten erstmals den Zugang zur
Sozialversicherung zu ermöglichen. Mit dem Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) im Jahr 2017 sollte der Schutz von
Prostituierten unter anderem durch eine Anmeldepflicht und eine verbindliche Beratung verbessert werden. Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage in der Drucksache 20/6517 geht hervor, dass von den geschätzten 400.000 Prostituierten in Deutschland nachweislich nur 50 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Prostituierte sind nach Kenntnis der Landesregierung in Thüringen in den Jahren 2018 bis 2022 ihrer Tätigkeit nachgegangen (bitte jährliche Angaben)?
2. Wie viele dieser Prostituierten haben sich nach Kenntnis der Landesregierung entsprechend § 3 ProstSchG vor Aufnahme der Tätigkeit persönlich bei der zuständigen Behörde angemeldet (bitte jährliche Angaben von 2018 bis 2022)?
3. Wie viele dieser Prostituierten waren nach Kenntnis der Landesregierung bei den Sozialversicherungen angemeldet (bitte jährliche Angaben von 2018 bis 2022)?
4. Wie viele der Prostituierten in Thüringen in den Jahren von 2018 bis 2022 gehörten nach Kenntnis der Landesregierung der Altersgruppe 18 bis 21 Jahre an und wie viele der Prostituierten waren 22 Jahre alt und älter (Angaben bitte pro Jahr)?
5. Wie viele minderjährige Prostituierte wurden nach Kenntnis der Landesregierung bei Kontrollen in den Jahren 2018 bis 2022 jeweils festgestellt?
6. Wie viele Prostituierte haben ihre Anmeldebescheinigung nach § 5 Abs. 5 ProstSchG verlängert (bitte jährliche Angaben für die Jahre 2018 bis 2022)?
7. Wie viele Prostituierte sind in Thüringen nach Kenntnis der Landesregierung der Wohnungsprostitution nachgegangen (bitte jährliche Angaben für die Jahre 2018 bis 2022)?
8. Wie viele Prostituierte haben in Thüringen nach Kenntnis der Landesregierung in offiziell betriebenen Bordellen gearbeitet (bitte jährliche Angaben für die Jahre 2018 bis 2022)?
9. Wie viele Prostituierte sind in Thüringen nach Kenntnis der Landesregierung der Straßenprostitution nachgegangen (bitte jährliche Angaben für die Jahre 2018 bis 2022)?
10.Wie viele Prostituierte sind versicherungspflichtig beschäftigt, wie viele geringfügig und wie viele sind als Selbständige tätig?
11.Wie viele Teilnehmer des Erwerbszweigs „bezahlte sexuelle Dienstleistungen“ sind in den letzten fünf Jahren Opfer von Straftaten (Pass- und Meldegesetz, sexuelle Selbstbestimmung, Vermögensschaden, Schaden an Leib und Leben, Erpressung) geworden (Angaben bitte jeweils pro Jahr)?
12.Ist der Landesregierung bekannt, ob und in welchem Umfang fachärztliche Fortbildungen zum Thema Prostitution in Thüringen angeboten werden?
13.Wie und in welchen zeitlichen Abständen werden die zuständigen Behördenmitarbeiter in Pflichtfortbildungen zum Prostituiertenschutzgesetz geschult?