In einem Medienbericht ist zu lesen, dass im Raum Nordhausen ein Fuchs durch das Aufstellen einer Schlagfalle verletzt wurde und anschließend durch einen Jäger erlöst werden musste.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Fälle des Aufstellens von Fangeisen/Schlagfallen wurden in Thüringen seit dem Jahr 2014 dokumentiert und/oder zur Anzeige
gebracht (bitte nach Jahresscheiben und Landkreis respektive kreisfreier Stadt aufschlüsseln)?
2. In wie vielen dieser Fälle wurde seit dem Jahr 2014 ein verletztes Tier (welches) in der Falle vorgefunden, das nicht veterinärmedizinisch
betreut oder in eine Tierschutzeinrichtung gebracht oder notgetötet werden musste (bitte wie in Frage 1 aufschlüsseln)?
3. In wie vielen dieser Fälle wurde seit dem Jahr 2014 das Tier (welches) nach dem Auffinden in der Falle aufgrund der Schwere der Verletzung getötet, zum Beispiel von einem Jagdausübungsberechtigten (bitte wie in Frage 1 aufschlüsseln)?
4. In wie vielen dieser Fälle wurde seit dem Jahr 2014 das Tier (welches) nach dem Auffinden in der Falle in eine Tierschutzeinrichtung oder zu einem Tierarzt gebracht, zum Beispiel von einem Jagdausübungsberechtigten (bitte wie in Frage 1 aufschlüsseln)?
5. In wie vielen dieser Fälle wurde seit dem Jahr 2014 ein totes Tier (welches) in der Falle aufgefunden (bitte wie in Frage 1 aufschlüsseln)?
6. In wie vielen Fällen wurde seit dem Jahr 2014 ein Mensch durch das Aufstellen dieser Fallen verletzt (bitte wie in Frage 1 aufschlüsseln)?
7. In wie vielen der Fälle seit dem Jahr 2014 wurde ein Täter/wurden Täter ausfindig gemacht (bitte wie in Frage 1 aufschlüsseln)?
8. Welche juristischen Konsequenzen ergaben sich für den Täter/die Täter jeweils?
9. Ist der jeweilige Täter/sind die jeweiligen Täter zuvor bereits mit Verstößen gegen das Tierschutzgesetz auffällig gewesen?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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