Im Anschluss an die Beantwortung meiner Mündlichen Anfrage in Drucksache 7/7424 in der 104. Plenarsitzung am 16. März 2023 und meiner Kleinen Anfragen 7/4165 und 7/4166 in den Drucksachen 7/7296 und 7/7314 ergeben sich weitere Fragen zur Thematik „Herdenschutzhund“.
Ich frage die Landesregierung:
1. Trifft es zu, dass aktuell Prüfungen für Herdenschutzhunde, die in Thüringen zum Einsatz kommen und anerkannt sind, gemäß der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen und Billigkeitsleistungen zur Vermeidung oder Minderung wirtschaftlicher Belastungen durch den Wolf/Luchs (Richtlinie Wolf/Luchs) nur über einen einzigen Verein abgelegt werden können, wenn ja, auf welcher Grundlage wird so seit wann verfahren (wenn möglich mit Nennung des Vereins und des Standorts [Land])?
2. Erfolgte eine Änderung dahin gehend, dass vom Land anerkannte Prüfungen für Herdenschutzhunde nur noch über diesen einen Verein erfolgen können, wenn ja, aus welchen Gründen?
3. Falls die Frage 1 mit Nein beantwortet wird, über wie viele weitere Vereine können Prüfungen für Herdenschutzhunde absolviert werden, die in Thüringen anerkannt sind (wenn möglich mit Nennung der Vereine und deren Standorte [Land])?
4. Über wie viele Vereine konnten Prüfungen für Herdenschutzhunde, die in Thüringen anerkannt sind, abgelegt werden, bevor der in Frage 1 erfragte Verein gegebenenfalls alleinig diese Prüfungen übernahm (wenn möglich mit Nennung der Vereine und deren Standorte [Land])?
5. Werden die für den Einsatz zu prüfenden und geprüften Herdenschutzhunde ausschließlich über den in Frage 1 erfragten Verein ausgewählt, gezüchtet oder zur Verfügung gestellt, wenn ja, warum und auf welcher rechtlichen oder anderweitigen Grundlage?
6. Wenn die Antwort auf Frage 5 Nein lautet, von welchen anderen Vereinen oder Haltern können grundsätzlich Hunde auf ihre Tauglichkeit als Herdenschutzhund geprüft werden?

7. Wie viele Prüfungen wurden mit Hunden von dem in Frage 1 erfragten Verein und wie viele von gegebenenfalls anderen Vereinen/Haltern in den Jahren 2022 und 2023 erfolgreich absolviert, wo in Thüringen sind die Hunde seit wann im Einsatz?
8. Wie viele Prüfungen mit Hunden von dem in Frage 1 erfragten Verein und wie viele von gegebenenfalls anderen Vereinen/Haltern wurden in den Jahren 2022 und 2023 nicht erfolgreich absolviert?
9. Wie und von wem wird der entsprechende Verein und werden gegebenenfalls andere Vereine/Halter diesbezüglich für Zucht, Zurverfügungstellung und Prüfung entlohnt/bezahlt? Welche Summen sind auf diese Weise in den Jahren 2022 und 2023 zustande gekommen?
10.Plant das Land eine Änderung oder ist das Land auf Bundesebene im Gespräch dahin gehend, dass Herdenschutzhunde die Prüfungen bei amtlichen Stellen oder bundesweit einheitlich ablegen können, wenn ja, (seit) wann, wenn nein, warum nicht?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache