Medienberichten zufolge plant die EU die Überarbeitung der ÖkodesignDurchführungsverordnung. Die verlangte Effizienz von Brennwertgeräten soll demnach verschärft werden. Der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) gibt zu bedenken, dass diese Anforderung brennstoffbasierte Kessel physikalisch nicht erfüllen können. Es drohe ein Verbot des lnverkehrbringens von einzeln aufgestellten Heizkesseln ab dem Jahr 2029 – auch solchen zum Betrieb mit sogenannten erneuerbaren Gasen. In Bezug auf Letztgenannte hat die Ampelkoalition beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2024 neu eingebaute Heizungen, die zu mindestens 65 Prozent mit sogenannten erneuerbaren Gasen betrieben werden können, vom Heizungsverbot ausgeschlossen sind. Ungeachtet dieser
Ausnahme könnte die besagte EU-Verordnung den Betrieb verschiedener Heizungsanlagen nun trotzdem unmöglich machen. Dazu zählen neben Hybridheizungen in Deutschland auch Heizungen auf Grundlage von Biomasse oder Wasserstoff.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Preisanstiege für Reparatur oder Neuanschaffung von Heizungssystemen sind nach Einschätzung der Landesregierung pro Jahr in den nächsten zehn Jahren in Thüringen zu erwarten (bitte aufschlüsseln nach Art des Heizungssystems)? Wenn keine Kenntnisse darüber vorliegen, warum nicht?
2. Welche Maßnahmen sind gegebenenfalls geplant, um Kostenexplosionen für Reparatur und Neuanschaffung von Heizsystemen sowohl für die Thüringer Bürger als auch für die Thüringer Unternehmen und die Thüringer Kommunen zu verhindern? Wenn keine Maßnahmen geplant sind, warum nicht?
3. Welche Heizungsarten sind voraussichtlich von der geplanten Überarbeitung der EU-Verordnung in welcher Weise betroffen? Wenn es dazu keine Kenntnisse gibt, warum nicht?
4. Wie viele Haushalte in Thüringen sind voraussichtlich von der geplanten Überarbeitung der EU-Verordnung in welcher Weise betroffen?
Wenn es dazu keine Kenntnisse gibt, warum nicht und wann werden entsprechende Erkenntnisse voraussichtlich vorliegen?
5. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur geplanten Überarbeitung der EU-Ökodesign-Durchführungsverordnung, inwiefern war beziehungsweise ist die Landesregierung in das Verfahren eingebunden und wie hat sich die Landesregierung diesbezüglich auf Bundesebene positioniert?
6. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung hinsichtlich der Bedenken des Deutschen Verbands Flüssiggas e.V. (DVFG), dass die neue EU-Ökodesign-Durchführungsverordnung im schlimmsten Fall ein Verbot von einzeln aufgestellten Heizkesseln, auch solchen zum Betrieb mit erneuerbaren Gasen, nach sich ziehen könne (bitte begründen)?
7. Inwieweit könnte diese neue Verordnung nach Einschätzung der Landesregierung die oben genannten Pläne zu neu eingebauten Heizungen tangieren oder diesen entgegenstehen (bitte begründen), welche Auswirkungen hätte dies auf Thüringen und inwieweit plant die Landesregierung gegebenenfalls, sich insoweit für die Thüringer Belange auf Bundesebene einzusetzen?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache