Die Kleine Anfrage 7/4506 vom 24. Februar 2023 wurde mit der Antwort der Landesregierung vom 27. April 2023 (Drucksache 7/7905) nicht ausreichend beantwortet. Insbesondere enthält sie keine Ausführungen zum Verfahren bei der Besetzung des Begleitausschusses des Lokalen Aktionsplans (LAP) in Weimar mit Vertretern des Stadtrats durch den Stadtrat der kreisfreien Stadt Weimar und zur Besetzung des Stiftungsrats der Stiftung „Dr. Georg Haar“ in der Stadtratssitzung am 1. Februar 2023.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Nach welchem Verfahren wird der Begleitausschuss des LAP in Weimar mit Vertretern des Stadtrats durch den Stadtrat der kreisfreien Stadt Weimar besetzt?
2. Aufgrund welchen Verfahrens erfolgte die Besetzung des Stiftungsrats der Stiftung „Dr. Georg Haar“ mit Stadtratsmitgliedern aufgrund § 9 Nr. 1 Satz 2 und 3 der Satzung der Stiftung in der Stadtratssitzung am 1. Februar 2023?
3. Aus welchem Rechtsgrund war der Oberbürgermeister bei der Besetzung des Stiftungsrats der Stiftung „Dr. Georg Haar“ in der Stadtratssitzung am 1. Februar 2023 berechtigt, sein Vorschlagsrecht nach § 9 Nr. 1 Satz 4 der Stiftungssatzung auszuüben, obwohl eine Stadtratsfraktion im Stiftungsrat noch nicht vertreten ist und einen eigenen Vorschlag nach § 9 Nr. 1 Satz 3 der Stiftungssatzung unterbreitet hat?
4. Welche rechtsaufsichtlichen Maßnahmen wird die Landesregierung in den Sachverhalten nach Fragen 1 und 3 ergreifen?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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