Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Frauen sind nach Kenntnis der Landesregierung seit dem Jahr 2015 in den Frauenschutzeinrichtungen des Freistaats Thüringen aufgenommen worden (Angaben bitte pro Jahr und Einrichtung)?
2. Wie viele Frauen sind nach Kenntnis der Landesregierung seit dem Jahr 2015 insgesamt in den Frauenschutzeinrichtungen des Freistaats Thüringen betreut worden (bitte pro Jahr nach Ethnie, mit wie vielen Kindern oder ohne Kinder und Dauer der Unterbringung aufschlüsseln)?
3. Wie viele der schutzbedürftigen Frauen sind nach Kenntnis der Landesregierung seit dem Jahr 2015 mehrfach in einer Thüringer Frauenschutzeinrichtung aufgenommen worden, wie oft und für welchen Zeitraum?
4. Wie viele von häuslicher Gewalt betroffene Männer hat es nach Kenntnis der Landesregierung seit dem Jahr 2015 in Thüringen gegeben (bitte jährliche Angabe, mit oder ohne Kinder) und welche Hilfe haben die hilfesuchenden Männer konkret für welche Dauer erhalten?
5. Hat es seit dem Jahr 2015 nach Kenntnis der Landesregierung weitere Personengruppen gegeben, die aufgrund häuslicher Gewalt einer Unterbringung in Schutzräumen bedurften, welche Personengruppen waren das konkret, in welcher Anzahl (mit oder ohne Kinder) und wie wurde ihnen geholfen (bitte jährliche Angaben)?
6. Wie oft ist es nach Kenntnis der Landesregierung seit dem Jahr 2015 vorgekommen, dass schutzsuchende Personen nicht in einer Frauenschutzeinrichtung aufgenommen werden konnten (bitte jährliche Angabe) und welche Unterstützung haben diese Personen stattdessen erhalten?
7. Inwieweit könnte aus Sicht der Landesregierung die Prävention vor häuslicher Gewalt verstärkt werden und mit welchen Mitteln?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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