Medienberichten zufolge erheben Thüringer Ausländerbehörden schwere Vorwürfe gegen das Thüringer Justizministerium im Zusammenhang mit der Vergabe von Aufenthaltstiteln. Danach soll das Ministerium die Behörden zu einer Rechtsanwendung gedrängt haben, bei der die gesetzlichen Ausschlussgründe zur Einräumung eines „Chancen-Aufenthaltsrechts“ selbst bei vorsätzlicher Identitätstäuschung des Asylbewerbers ins Leere laufen würden.

Stefan Möller, migrationspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, sieht hier Klärungsbedarf:

„Die AfD-Fraktion wird heute beantragen, dass sich der Justizausschuss mit den schweren Vorwürfen der Ausländerbehörden gegen das Justizministerium befasst. Sollte sich der Verdacht einer Anweisung bestätigen, die Ausschlussgründe für ein besonderes Aufenthaltsrecht selbst bei vorsätzlicher Identitätstäuschung des Asylbewerbers leerlaufen zu lassen, wären auch die Strafverfolgungsbehörden mit der Aufklärung zu betrauen und zudem personelle Konsequenzen erforderlich.“