Wie einem aktuellen Medienbericht zu entnehmen ist, erfüllen nach Angaben der Landesregierung beinahe 60 Thüringer Schulen die Anforderungen an die Mindestgröße nicht. Schulschließungen drohen. Die Folge von Schulschließungen ist, dass gerade Kinder im ländlichen Raum immer öfter Fahrzeiten von mehreren Stunden bis zur nächsten Schule in Kauf nehmen müssen und so kaum noch Zeit für Hobbys oder Nachhilfe haben.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche allgemeinbildenden Thüringer Schulen werden die Anforderungen an die Mindestschülerzahl sowie Mindestzügigkeit im Schuljahr 2023/2024 voraussichtlich nicht erfüllen (bitte aufschlüsseln nach Schule, Schulart sowie Schulträger)?
2. Welche allgemeinbildenden Thüringer Schulen können im kommenden Schuljahr in einem Jahrgang nicht mindestens zweizügig geführt werden (bitte aufschlüsseln nach Schule, Schulart sowie Schulträger)?
3. Welche allgemeinbildenden Thüringer Schulen werden nach Kenntnis der Landesregierung zum kommenden Schuljahr geschlossen (bitte aufschlüsseln nach Schule, Schulart sowie Schulträger)?
4. An welchen allgemeinbildenden Thüringer Schulen müssen Schulkinder eine reguläre kumulierte Fahrzeit (Hin- und Rückweg) zur Schule von mehr als zwei Stunden mit dem Schulbus hinnehmen (bitte aufschlüsseln nach Schule, Schulart, Schulträger sowie betroffener Ortschaft/Gemeinde)?
5. Wie lange ist es einem Thüringer Schulkind nach Auffassung der Landesregierung zuzumuten, mit dem Schulbus zur nächsten Schule zu fahren (Pendelzeit regulärer Schulweg mit dem Schulbus, Hinund Rückweg zur Schule; bitte aufschlüsseln nach Primarstufe und Sekundarstufe)?
6. Wird die Landesregierung dem Beispiel des Freistaats Sachsen folgen und Miniklassen zulassen, um Schulschließungen zu vermeiden?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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