Durch die Fragen soll geklärt werden, wie mit dem Erdboden verfahren wird, der einerseits beim Bau des Fundaments von Windenergieanlagen zu beseitigen und andererseits beim Anlagenrückbau aufzufüllen ist.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viel Erdboden (in Tonnen) muss nach Kenntnis der Landesregierung für wie viele Fundamente von Windenergieanlagen in Thüringen aktuell beseitigt werden?
2. In Bezug auf Frage 1: Wie wird im Anschluss an die Entfernung des Erdbodens damit umgegangen, wird er gegebenenfalls weitergenutzt oder als Material verkauft, wer ist dafür zuständig respektive befugt, den Erdboden zu verkaufen, sowie welche Behörde genehmigt und überwacht diese Vorgänge?
3. Wie viel Erdboden (in Tonnen) muss nach Kenntnis der Landesregierung für wie viele Fundamente beim Repowering von Windenergieanlagen beseitigt werden?
4. In Bezug auf Frage 3: Wie wird im Anschluss an die Entfernung des Erdbodens damit umgegangen, wird er gegebenenfalls weitergenutzt oder als Material verkauft, wer ist dafür zuständig respektive befugt, den Erdboden zu verkaufen, sowie welche Behörde genehmigt und überwacht diese Vorgänge?
5. Bis in welche Tiefe muss nach Kenntnis der Landesregierung Erdboden für den Bau und das Repowering welcher Windenergieanlagen(-typen)
beseitig werden?
6. Für welche weiteren Bauschritte oder Bautätigkeiten ist im Zusammenhang mit der Errichtung beziehungsweise dem Repowering von Windenergieanlagen gegebenenfalls die Entfernung von Erdboden ebenfalls nötig und wie wird mit diesem Erdboden weiterverfahren?
7. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über die Menge an Erdboden (in Tonnen) vor, die für wie viele Fundamente von Windenergieanlagen beim Rückbau der Anlagen zur Herstellung des Zustands wie vor dem Bau der Anlagen aktuell in Thüringen aufgefüllt werden muss?

8. Wer ist für die Beschaffung, Bereitstellung und Auffüllung des Erdbodens für die Herstellung des Bodenzustands wie vor dem Bau zuständig, wie wird sichergestellt, dass es sich um der jeweiligen Bodenart entsprechenden Erdboden handelt und wer überwacht die Vorgänge?
9. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, welche Auswirkungen entstehen, wenn beim Rückbau und der Herstellung des Bodens wie vor dem Bau der Anlagen Erdboden aufgefüllt wird, der nicht der jeweiligen Erdbodenart entspricht?
10.Für die Durchführung welcher Bodenuntersuchungen und Bodenmessungen vor dem Bau einer Windenergieanlage bestehen welche gesetzlichen Vorschriften?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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