Zu den Besonderheiten des Wohnungsbestands in Thüringen und generell in den ostdeutschen Bundesländern zählt die Tatsache, dass in den ersten zehn Jahren der „Nachwendezeit“ eine große Anzahl von Heizungsanlagen modernisiert wurde. Ein erheblicher Teil dieser Heizungsanlagen dürfte daher heute und in den nächsten Jahren die 30jährige Betriebszeit überschreiten, mit der nach § 72 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in vielen Fällen ein Weiterbetriebsverbot verbunden ist.
Die genannte Regelung berücksichtigte schon bisher die besonderen historisch begründeten Umstände in Ostdeutschland nicht, woraus sich bereits eine schwere Benachteiligung vieler ostdeutscher Haushalte ergibt. Verschärft wird dies nun durch den absehbaren bundesgesetzlichen Zwang zur Umrüstung auf Wärmepumpentechnik. Die Kombination aus dem Betriebsverbot nach Ablauf der 30jährigen Betriebszeit und dem von der Bundesregierung geplanten Umrüstungszwang wird bei der im Vergleich zu westdeutschen Bundesländern einkommensschwächeren ostdeutschen Bevölkerung zu einer unverschuldeten und existenzbedrohenden finanziellen Belastung einer Vielzahl von Haushalten auch in Thüringen führen. Es ist Aufgabe der Landespolitik, eine solche Diskriminierung zu verhindern

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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