Seit Anfang Mai 2023 können Betroffene verschiedener Länder über ein Antragsportal Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Brennstoffe, wie Heizöl oder Holz, beantragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele nach der zugrunde liegenden Richtlinie berechtigte Anträge für Härtefallhilfen für welche Energieträger sind aus Thüringen über das Antragsportal eingegangen?
2. Welche Summe der Härtefallhilfen ergibt sich aus diesen berechtigten Anträgen (bitte wenn möglich nach Energieträger respektive Brennstoff aufschlüsseln)?
3. Wie viele nach der zugrunde liegenden Richtlinie unberechtigte Anträge sind seit Freischaltung des Antragsportals für welche Energieträger aus Thüringen eingegangen?
4. Sind nach Ansicht der Landesregierung die Informationen an die Öffentlichkeit bezüglich der Antragsberechtigung respektive der Richtlinie ausreichend (bitte begründen)?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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