Seit dem 8. Mai 2023 können sowohl Eigentümer von Heizungsanlagen als auch Mieter, deren Mietwohnung mit Heizöl oder anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern beheizt wird, beim Land Thüringen einen Antrag auf Heizkosten-Hilfe stellen. Wie sich zeigt, gestaltet sich sowohl die Beantragung als auch die Auszahlung dieser sogenannten Härtefallhilfen schwierig.

Nadine Hoffmann, energiepolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, zieht eine ernüchternde Bilanz:

„Erst ließ die nötige Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land auf sich warten und nun sehen sich Betroffene getäuscht. Denn die Auszahlung der Härtefallhilfen für nichtleitungsgebundene Brennstoffe ist an viele Kriterien gebunden, die einen Antrag erst berechtigen. Nicht wenige Bürger fühlen sich über die Bedingungen und Hürden nicht ausreichend informiert. Zudem wirft die Festlegung der Referenzwerte für die verschiedenen Energieträger Fragen auf, etwa, auf welcher Datenbasis die Referenzpreise bestimmt wurden. In der nächsten Plenarsitzung des Landtags werde ich die Fragestunde nutzen, um unter anderem Informationen zum aktuellen Antragsstand aus Thüringen zu erhalten.“