Die Ankündigung von Justizministerin Doreen Denstädt, in der nächsten Justizministerkonferenz die Zugangsverweigerung zum juristischen Vorbereitungsdienst für Personen vorzuschlagen, welche z.B. von einer Behörde ohne gerichtliche Entscheidung als Extremisten eingestuft werden, stößt bei der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag auf scharfe Kritik.
Der stellvertretende parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Stefan Möller, nimmt hierzu wie folgt Stellung:
„Es ist kein Zufall, dass der Vorstoß ausgerechnet von den Regierungskoalitionen in Thüringen und Sachsen vorgetragen wird, die ihren Machtanspruch aufgrund der Stärke der AfD bei den im nächsten Jahr anstehenden Wahlen infrage gestellt sehen. Wer selbst gesetzestreuen Bürgern ausschließlich aufgrund ihrer oppositionellen Überzeugung den Zugang zum Rechtsanwaltsberuf verweigern möchte, greift auf die Berufsverbotspraxis der totalitären Regime des 20. Jahrhunderts zurück. Wir werden alle erforderlichen Schritte unternehmen, damit diese in Thüringen bereits vor einem halben Jahr umgesetzte Rechtsänderung, wo immer sie ebenfalls eingeführt wird, eine Beerdigung erster Klasse vor den Verfassungsgerichten erhält.“