Die Antwort zur Kleinen Anfrage 7/4292 in Drucksache 7/7757 weist im Teilbereich 6 – Diebstahlsdelikte – allein für das Jahr 2022 im Bereich
des Erfurter Angers 792 der Polizei bekannt gewordene Diebstahlsdelikte aus. Dies stellt mehr als eine Verdopplung der Straftaten allein in diesem Teilbereich innerhalb von einem Jahr dar. Angestellte und Inhaber von Geschäften am Erfurter Anger sowie Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten berichten von nicht tragbaren Zuständen. Das von der Stadt verhängte zeitweise Alkoholverbot wird demnach kaum und vor allem nicht wirksam durchgesetzt. Es wird berichtet, dass Papierkörbe als Toiletten benutzt werden. Mehrfach wurden Betrunkene beim Baden im öffentlichen Brunnen beobachtet. Hunde und Menschen hinterlassen um
die Bänke herum Urinpfützen. Fast jeden Abend komme es auf der Seite zwischen Kloster und einem Fischrestaurant zu Polizeieinsätzen. Die
beschriebenen Zustände begünstigen nach unserem Eindruck die dokumentierte Straftatenentwicklung am Erfurter Anger. Immer wieder wird
trotz der hohen Zahl an polizeilich bekannten Taten auch von angeblich übertriebener Rücksichtnahme der Geschäftsinhaber gegenüber Dieben und anderen strafbaren Handlungen in Geschäften berichtet. Dies soll insbesondere dann der Fall sein, wenn es sich bei den Tatverdächtigen um Personen mit Migrationshintergrund handelt.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie erklärt die Landesregierung den erheblichen Anstieg der Diebstahlsdelikte am Erfurter Anger binnen Jahresfrist? Welche Teilaspekte wirken dabei besonders erheblich?
2. Wie viele Tatverdächtige wurden bei den 792 Taten im Teilbereich 6 ermittelt und welche Staatsangehörigkeit haben diese jeweils?
3. Was unternimmt die Landesregierung und was unternimmt die Landeshauptstadt Erfurt, um dem Anstieg von Diebstahlshandlungen am Erfurter Anger zu begegnen?
4. Wie hat sich die Zahl der polizeilichen Einsätze am Erfurter Anger in den vergangenen zwei Jahren quantitativ und qualitativ entwickelt?
5. Ist der Landesregierung die uns berichtete angeblich übertriebene Rücksichtnahme von Betroffenen oder Geschädigten bei der Anzeige von Straftaten bekannt und falls ja, worauf lässt sich diese zurückführen?

6. Was unternimmt die Landesregierung bezüglich der beschriebenen Zustände an einem der zentralen Plätze in der Landeshauptstadt des Freistaats Thüringen?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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