Am 10. Mai 2023 befürwortete der Präsident der Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales einen Tweet eines angeblichen Rechercheportals mittels seines öffentlichen Twitter-Accounts durch einen sogenannten Like. Diese Art der Zustimmung gab der Präsident der Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales damit einem vorgeblichen Rechercheportal, dessen Handlungen der Thüringer Verfassungsschutz letztmalig im Verfassungsschutzbericht 2021 auf Seite 84 (Pressefassung) selbst kritisierte.
Des Weiteren gab der Präsident der Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales ähnliche Zustimmung für Beiträge einer Seite namens „Gegen die AfD“ und nach meiner Kenntnis auch einer Meldung, in der die Stadt Gera als lebensfeindlicher Ort bezeichnet wird.
Ich frage die Landesregierung:
1. In welcher Form prüft das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales die Einhaltung der politischen Neutralität seiner führenden Beamten und sieht die Landesregierung in den im Sachverhalt beschriebenen Vorgängen Handlungsbedarf? Wie wird die Antwort begründet?
2. Ist nach Ansicht der Landesregierung das Liken von Meldungen der Seite „Gegen die AfD“ durch den Präsidenten der Abteilung „Amt für
Verfassungsschutz“ beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales mit seiner Pflicht zur politischen Neutralität vereinbar und wie wird die Antwort begründet?
3. Ist es aus Sicht der Landesregierung tolerabel, dass der Präsident der Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales nach meiner Kenntnis eine Meldung auf Twitter durch einen Like unterstützt, in der die Stadt Gera in Gänze als lebensfeindlicher Ort bezeichnet wird, und wie wird die Antwort begründet?
4. Teilt die Landesregierung die Auffassung, die Stadt Gera sei ein lebensfeindlicher Ort?

5. Entspricht es nach Ansicht der Landesregierung grundsätzlich dem Amtsverständnis eines Präsidenten der Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, öffentlich Kommentare von Organisationen positiv zu bewerten, deren Handlungsweisen zuvor im jährlichen Bericht der Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales kritisch dargestellt wurden? Wie wird die Antwort begründet?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache