In einem Medienbericht vom 20. Mai 2023 wird über Ausweitungen der Ermittlungen der Generalbundesanwaltschaft rund um die Taten einer
Linksextremistin, die seit zwei Jahren vor dem Oberlandesgericht Dresden mit dem Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung konfrontiert wird, berichtet. Unter anderem fanden demnach Polizisten bei der Durchsuchung einer Wohnung in Thüringen „ein mutmaßliches ‚Shooter‘-
Buch“, welches Notizen von Einsätzen enthalte, die auf eine Tätigkeit als Scharfschütze in Syrien hindeuten. Damit ergeben sich offenbar Verbindungen einer gewaltbereiten linksextremistischen Szene, die auch in Thüringen aktiv ist, zu Kriegshandlungen in Syrien.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wann und wo fand nach Kenntnis der Landesregierung die erwähnte Durchsuchung einer Wohnung in Thüringen aus welchem Grund und mit welchem Bezug zu welchem Ermittlungsfahren welcher Behörde auf Grundlage welcher einzelnen vorgeworfenen Delikte statt?
2. Welche Behörde hat die Durchsuchung mit welchem Kräfteansatz durchgeführt?
3. Welche einzelnen Informationen hat die Landesregierung über mögliche Tatverdächtige in diesem Zusammenhang sowie deren bisherige Aktivitäten in Thüringen (gemeint sind Erkenntnisse aller diesbezüglich relevanten Behörden und Abteilungen der Thüringer Ministerien)?
4. Welche einzelnen Informationen liegen der Landesregierung zu Verbindungen von weiteren Linksextremisten zu Kriegshandlungen in Syrien vor (gemeint sind Erkenntnisse aller diesbezüglich relevanten Behörden und Abteilungen der Thüringer Ministerien)?
5. Wie bewertet die Landesregierung die Sicherheitslage in Thüringen aufgrund der Erkenntnisse der Generalbundesanwaltschaft, die zur Ausweitung der Ermittlungen führten?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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