In verschiedenen Ermittlungsverfahren im Raum Berlin wird geprüft, ob es sich bei der Klimaprotestgruppe „Letzte Generation“ um eine kriminelle Vereinigung handelt. In einem Medienbericht von „ZEIT ONLINE“ vom 22. Mai 2023 teilt ein Vertreter der Gewerkschaft der Polizei mit, dass während eines Gesprächs mit Vertretern der Gruppe deutlich wurde, „dass die drei zentralen Forderungen nur scheinheilig angebracht werden, es eben nicht wirklich um sinnvolle Maßnahmen für mehr Klimaschutz geht, sondern in erster Linie darum, demokratische Abläufe und Institutionen zu diskreditieren“.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur der Frage, ob es sich bei der Klimaprotestgruppe „Letzte Generation“ möglicherweise um eine kriminelle Vereinigung handelt?
2. Werden Straftaten der Klimaprotestgruppe „Letzte Generation“ in Thüringen der politisch motivierten Kriminalität zugeordnet und falls ja, welchem Phänomenbereich?
3. Wie viele Straftaten werden bisher der Klimaprotestgruppe „Letzte Generation“ in Thüringen zugeordnet?
4. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass es der Gruppe vordergründig darum geht, demokratische Abläufe und Institutionen zu diskreditieren und welche Schlussfolgerungen zur Einstufung und Bewertung der Klimaprotestgruppe „Letzte Generation“ ergeben sich daraus gegebenenfalls auch im Hinblick auf die gesetzlichen Aufgaben der Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales?
5. Werden Straftaten der Klimaprotestgruppe „Letzte Generation“ seitens der Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales der verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates zugeordnet und wie wird die Antwort begründet?
6. Sind lokal agierende Gruppierungen der Klimaprotestgruppe „Letzte Generation“ in Thüringen als eingetragene Vereine registriert und wenn ja, werden von der Landesregierung Vereinsverbote geprüft?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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