Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche Abfolge von Schritten wird durch welche Amtsperson in den Ministerien abgearbeitet, wenn Mitglieder der Landesregierung, Staatssekretäre, Mitarbeiter der Leitungsbereiche in den Ministerien, Abteilungsleiter oder deren Stellvertreter im Amt den Dienstposten verlassen, bezüglich deren dienstlicher Daten und Papierakten sowie dienstlich durch diese Personen genutzte Datenträger und Kommunikationsmittel (möglichst detailgenaue Beschreibung des Ablaufs der notwendigen Schritte)?
2. Wie wird mit dienstlich gespeicherten Daten (Datendateien, E-Mails und alles, was elektronisch mit dienstlichem Bezug gespeichert wurde) von Mitgliedern der Landesregierung, Staatssekretären, Mitarbeitern der Leitungsbereiche in den Ministerien, Abteilungsleitern oder deren Stellvertretern im Amt verfahren, wenn diese den entsprechenden Dienstposten nicht mehr begleiten? Falls diese gelöscht werden, obwohl sie nicht rein persönlichen Inhalts sind, wann erfolgt die Löschung nach dem Ausscheiden aus dem Amt, wer nimmt die Löschung vor, nach welchen Regelungen richtet sich die Löschung und welche Ausnahmen gibt es von dieser Löschung?
3. Wie wird mit dienstlichen Papierakten (Akten und Aktenbestandteile jeglicher Qualität und Quantität) von Mitgliedern der Landesregierung,
Staatssekretären, Mitarbeitern der Leitungsbereiche in den Ministerien, Abteilungsleitern oder deren Stellvertretern im Amt verfahren, wenn diese den entsprechenden Dienstposten nicht mehr begleiten?
Falls diese vernichtet werden, obwohl sie nicht rein persönlichen Inhalts sind, wann erfolgt die Vernichtung nach dem Ausscheiden aus dem Amt, wer nimmt die Vernichtung vor, nach welchen Regelungen richtet sich die Vernichtung und welche Ausnahmen gibt es von dieser Aktenvernichtung?
4. Wie wird mit dienstlichen Datenträgern (Festplatten, tragbare Datenträger jeglicher Qualität und Quantität) von Mitgliedern der Landesregierung, Staatssekretären, Mitarbeitern der Leitungsbereiche in den Ministerien, Abteilungsleitern oder deren Stellvertretern im Amt verfahren, wenn diese den entsprechenden Dienstposten nicht mehr begleiten? Falls diese gelöscht oder vernichtet werden, obwohl sie nicht rein persönlichen Inhalts sind, wann erfolgt die Löschung oder Vernichtung nach dem Ausscheiden aus dem Amt, wer nimmt die Löschung oder Vernichtung vor, nach welchen Regelungen richtet sich
die Löschung oder Vernichtung und welche Ausnahmen gibt es von dieser Verfahrensweise?
5. Wie wird mit dienstlichen Kommunikationsmitteln (beispielsweise Smartphones oder Ähnliches) von Mitgliedern der Landesregierung, Staatssekretären, Mitarbeitern der Leitungsbereiche in den Ministerien, Abteilungsleitern oder deren Stellvertretern im Amt verfahren, wenn diese den entsprechenden Dienstposten nicht mehr begleiten? Falls diese gelöscht oder vernichtet werden, wann erfolgt die Löschung oder Vernichtung nach dem Ausscheiden aus dem Amt, wer nimmt die Löschung oder Vernichtung vor, nach welchen Regelungen richtet sich die Löschung oder Vernichtung und welche Ausnahmen gibt
es von dieser Verfahrensweise?
6. Wie wird mit privaten Kommunikationsmitteln und Datenträgern von Mitgliedern der Landesregierung, Staatssekretären, Mitarbeitern der Leitungsbereiche in den Ministerien, Abteilungsleitern oder deren Stellvertretern im Amt verfahren, die auch für dienstliche Kommunikation genutzt wurden, wenn diese Personen den entsprechenden Dienstposten nicht mehr begleiten? Falls diese eingezogen werden, was wird damit gemacht, wer ist für die ordnungsgemäße Bearbeitung und Einziehung zuständig, nach welchen Regelungen richtet sich der Ablauf und welche Ausnahmen gibt es von dieser Verfahrensweise?
7. Welche einzelnen Dienstanweisungen oder Ähnliches mit welchem Inhalt und welchem Regelungsgehalt existieren in allen einzelnen Ressorts der Landesregierung, die die weitere Verwendung von Daten, Akten und Datenträgern von Mitgliedern der Landesregierung, Staatssekretären, Mitarbeitern der Leitungsbereiche in den Ministerien, Abteilungsleitern oder deren Stellvertretern im Amt auf welche konkrete Art und mit welchem Ziel regeln (einzelne Auflistung nach Ministerien und Dienstanweisung)?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache